Belgien: Gesetzesänderung beim Bargeldverkehr
Belgien schränkt ab 1. Januar 2014 das Bezahlen mit Bargeld weiter ein. Davon betroffen sind vor allem der Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Erwerb von Immobilien. Darauf weist gtai hin.
Bisher dürfen in Belgien Waren und Dienstleistungen bis zu 5.000 Euro in bar bezahlt werden. Teilbarzahlungen sind nur dann möglich, wenn sie einerseits unter zehn Prozent des Gesamtpreises liegen und eben maximal 5.000 Euro betragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bezahlung auf einmal oder in mehreren Etappen erfolgt. Das Gleiche gilt für den Kauf von Edelmetallen.
Belgien verringert maximale Barsumme auf 3.000 Euro
Ab Januar 2014 verringert sich die zulässige Summe von 5.000 Euro auf 3.000 Euro. Die Beschränkungen gelten nicht bei Geschäften zwischen Verbrauchern und bei Überweisungen.
Hält der Käufer oder Dienstleistungsempfänger diese Grenze nicht ein, muss er das Büro für die Verarbeitung finanzieller Informationen darüber unverzüglich schriftlich oder auf elektronischem Wege unterrichten.
Verstöße dagegen werden mit einer Geldbuße von 250 Euro bis 225.000 Euro belegt. Käufer und Dienstleistungsempfänger sowie Verkäufer und Dienstleistungserbringer haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Geldbuße.
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