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Titelbild: © Calado - Fotolia.com

Autounfall in den USA: Worauf Reisende achten sollten

Der Mietwagen dient vielen Reisenden in den USA als wichtiges Fortbewegungsmittel. Doch was passiert, wenn Ausländer in den Vereinigten Staaten mit dem Leihwagen einen Autounfall verursachen?

„Um ein erfolgversprechendes Verfahren führen zu können und Versicherungsansprüche rückwirkend geltend zu machen, ist es wichtig, sämtliche Details des Unfallgeschehens und alle Folgemaßnahmen so detailliert wie möglich festzuhalten“, sagt der deutsch-amerikanische Anwalt Carl-Christian Thier von der Kanzlei Urban Thier & Federer P. A. (www.urbanthier.de). Des Weiteren sollten Betroffene darauf achten, sich eine Kopie des Polizeiberichtes aushändigen zu lassen und auch Dokumentationen zu etwaigen Verletzungen, ärztlichen Maßnahmen und Arztrechnungen aufzubewahren. Wichtig ist außerdem, die Haftpflichtversicherung, die deutsche Krankenversicherung sowie den Halter des Mietwagens und dessen Versicherung zeitnah über den Unfallschaden zu informieren.

Für USA-Reise Rechtsschutzversicherung mit weltweiter Gültigkeit abschließen

Um Anwaltskosten bezahlen zu können, ist es sinnvoll, vor Reiseantritt eine Rechtsschutzversicherung mit internationalem Geltungsbereich abzuschließen. Diese deckt bereits kleinere Unfallschäden im Ausland ab und greift auch bei eventuell anfallenden Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt und Gerichtsverhandlungen. Was viele nicht bedenken: Bei länger andauernden Verhandlungen können zusätzliche Reisen notwendig werden. Diese sind oft im Rechtsschutz inbegriffen. Wichtig: Der Rechtsschutz sollte im Umfang nicht an die deutsche Gebührenordnung angelehnt sein, sondern die am Ort üblichen Kosten abdecken. Bei größeren Fällen besteht zudem die Möglichkeit, im Rahmen eines Erfolgshonorars vertreten zu werden.

Alarmierendes Signal bei Autounfall: Hinweis auf Schweigerecht

Auch am Unfallort selbst gilt es einiges zu beachten. So sind Unfallbeteiligte in den USA grundsätzlich dazu verpflichtet, Aussagen zum Unfallhergang und zur eigenen Person zu machen. „Vorsicht ist insbesondere geboten, wenn die Polizei bei der Befragung ausdrücklich auf das Schweigerecht verweist. In diesem Fall gilt ein Beteiligter strafrechtlich gesehen als potenzieller Beschuldigter, dessen Aussagen dann später gegen ihn verwendet werden können. Von einer Stellungnahme ohne Anwalt ist dann dringend abzuraten“, warnt der Rechtsanwalt Thier.

Er rät außerdem davon ab, mit anderen Unfallbeteiligten in Kontakt zu treten. „Grundsätzlich sollte man die Kommunikation einem Fachmann überlassen“, rät der Experte. „Denn wer als Geschädigter in den USA gut beraten ist, hat auch gute Chancen, seinen Anspruch auf Schadenersatz geltend zu machen.“