2015: Neue Änderungen im EU-Verkehrsrecht
Auch im neuen Jahr treten im Ausland wieder etliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer und Reisende in Kraft. Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen für 2015 zusammengestellt:
Vignettenpreise in Österreich steigen
Die Preise für Vignetten werden in Österreich an den Verbraucherpreisindex angepasst – und damit um 2,1 Prozent teurer. Das bedeutet für 2015: Die Pkw-Jahresvignette kostet neu 84,40 Euro (bisher 82,70), die Zwei-Monats-Vignette neu 25,30 Euro (bisher 24,80), die Zehn-Tages-Vignette neu 8,70 Euro (bisher 8,50). Angehoben werden auch die Preise für die Motorrad-Vignetten.
Alternative Streitbeilegung
Spätestens ab 9. Juli 2015 soll es in allen EU-Mitgliedsstaaten außergerichtliche Streitbeilegungsstellen geben. Sie stehen bei innerstaatlichen sowie grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zur Verfügung – etwa bei Streitigkeiten aus dem Kauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
Gerichtsurteile europaweit unbürokratischer vollstreckbar
Ab 10. Januar 2015 werden Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht nur anerkannt, sondern auch vollstreckt – ohne dass es einer zusätzlichen Vollstreckbarerklärung bedarf. Gleiches gilt im Grundsatz auch für öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche.
Automatisches Notrufsystem eCall
Im Lauf des kommenden Jahres soll die Verordnung für das automatische Notrufsystem eCall verabschiedet werden. Darin ist als Einführungstermin der 1. Oktober 2017 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt müssen sukzessive alle in der EU verkauften neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit dem automatischen Notrufsystem ausgerüstet werden. eCall löst bei einem schweren Unfall automatisch die europaweit einheitliche Notfallnummer 112 aus und übermittelt den Standort des Fahrzeugs an die nächstliegende Notrufzentrale.
Neue Sanktionen bei Verkehrsverstößen im Ausland
Großbritannien: Zum 2. März 2015 werden sehr niedrige Grenzwerte für Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy eingeführt. Als Geldstrafe sind bis zu 5 000 Pfund und/oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen. Zudem wird die Fahrerlaubnis für mindestens zwölf Monate entzogen. In Italien werden zum 1. Januar die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr dem aktuellen Lebenshaltungskostenindex angepasst – und damit um ein Prozent teurer.
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