Änderungen bei Einreise nach China
Das Konsulat der Volksrepublik China in Berlin teilt mit, dass Eltern mit chinesischer Staatsbürgerschaft bei der Visumbeantragung für ihr minderjähriges Kind einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland nachweisen müssen. Andernfalls muss das Visum von beiden Elternteilen persönlich bei der Botschaft beantragt werden.
Dies betrifft auch Kinder, die in Deutschland geboren wurden.
Quelle: www.cibt.de
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