Erdbeben kein Grund für Reiserücktritt
Ein ungutes Gefühl oder Angst vor einem Erdbeben in der Urlaubsregion sind laut den ARAG-Rechts-Experten keine Gründe für eine kostenlose Stornierung einer Reise. Dies gilt auch, wenn man bei der Buchung eine Reisekostenrücktrittsversicherung abgeschlossen hat.
Lediglich wenn aufgrund des Bebens tatsächlich kein Urlaub möglich ist, weil zum Beispiel eine massive Beschädigung des gebuchten Hotels oder der Infrastruktur vorliegt, kann die Reise beim Veranstalter ohne Kosten storniert werden. Wer keine Pauschalreise, sondern einzelne Bausteine gebucht hat, muss sich dann mit den einzelnen Anbietern (Fluganbieter, Hotel, Mietwagenfirma) auseinandersetzen.
Quelle: ARAG – Rund ums Recht
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