Skip to main content
Ad
© obs/Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V./Teodora Vasileva für den BdB

Warum Pflanzen als Andenken aus dem Urlaub eher ungeeignet sind

Viele Urlauber bringen sich Souvenirs als Erinnerung für sich und ihre Liebsten mit – von Postkarten über landestypische Süßigkeiten bis hin zu Pflanzen. Doch die grünen Urlaubsmitbringsel können gefährliche Schadorganismen enthalten wie Insekten, Pilze und Bakterien, die die Pflanzen und Gehölze bereits befallen haben. Warum von der Einschleppung von Pflanzen abgeraten wird, zeigt der Bund deutscher Baumschulen (BdB).

Durch den Reiseverkehr in der Ferienzeit steigt auch das Risiko der Einschleppung von gefährlichen Schadorganismen, die, einmal hier angekommen, sich schnell ausbreiten und erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, im Hausgarten sowie dem Öffentlichen Grün verursachen können, warnt der Bund deutscher Baumschulen.

Viele Pflanzenarten sind betroffen

Xylella fastidiosa, Anoplophora chinensis oder Aromia bungii klingen zwar poetisch, dahinter verbergen sich aber gefährliche Schadorganismen, die zwar oft mit dem Verpackungsholz von Lieferungen, gelegentlich jedoch auch mit infizierten Pflanzen oder über Insekten in Pflanzenlieferungen, nach Europa eingeschleppt wurden: das Feuerbakterium, der Citrusbockkäfer und der Asiatische Moschusbockkäfer.

Das aus Amerika stammende Feuerbakterium Xylella breitet sich schon seit Jahren in Europa, insbesondere im Mittelmeerraum, aus und befällt Laubbäume, Sträucher, Zierpflanzen und Wildkräuter. Betroffen sind Pflanzenarten wie Olive, Lavendel, Rosmarin, Kreuzblume, Kirsche, Pflaume, Pfirsich, Wein, Oleander, Zitrone oder Berg-Ahorn.

Zoll kann Einfuhr von Pflanzen bei Einreise verhindern

Bei der Einfuhr gewisser Pflanzen gelten besondere Vorschriften oder gar Verbote, in manchen Fällen sind auch Einfuhr-Dokumente nötig. Ansonsten werden die Pflanzen bei der Einreise am Flughafen vom Zoll beschlagnahmt und anschließend vernichtet. Der Bund deutscher Baumschulen rät, sich vor Reiseantritt über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen unter www.zoll.de zu informieren, die je nach Herkunftsland variieren können, wenn Urlauber auf pflanzliche Souvenirs nicht verzichten können.

Auch die kostenlose App „Zoll und Reise“ (für iOS und Android erhältlich) hilft Reisenden, schnell und einfach herauszufinden, was bei der Einreise nach Deutschland erlaubt ist und von welchen Waren sie lieber die Finger lassen sollten.

Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Präparate oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen – wissentlich oder unwissentlich – dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.