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Z-Visum und Arbeitsvisum für Ausländer in China: Erfahrungswerte und Tipps

Um in China legal einer Arbeit nachgehen zu dürfen, benötigt man logischerweise ein Arbeitsvisum. Dies ist jedoch leichter gesagt als getan. Eine der größten Schwierigkeiten besteht darin, dass es keine einheitliche Regelung gibt, welche für ganz China gilt. Ein Erfahrungsbericht mit aktuellen Tipps.

Einheitliche Voraussetzungen bei der Bewerbung um ein Arbeitsvisum für Ausländer in China gibt es leider nicht. Welche Unterlagen bei welcher Behörde eingereicht werden müssen, wie viele Jahre Arbeitserfahrung ein Arbeitnehmer mitzubringen hat, ob der höchste Bildungsabschluss anerkannt wird oder nicht oder wie die Fristen für die Einreichung sind, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt teilweise erheblich. Auch unterscheiden sich die Anforderungen je nachdem, welchen Beruf man ausüben möchte. Lehrer, Angestellte und Kulturschaffende benötigen teilweise andere Dokumente.

Arbeitsaufwand im Bürokratie-Dschungel

Ein weiteres Problem ist, dass viele chinesische Unternehmen von dem Arbeitsaufwand überwältigt sind und selbst nicht im Bürokratiedschungel durchblicken. Die führt dazu, dass Fristen falsch eingeschätzt werden, Behördengänge umsonst durchgeführt werden, weil ein bestimmtes Dokument nicht ausreichend abgestempelt ist, oder tagelang danach gesucht wird, bei welchem Sachbearbeiter in welcher Behörde nun ein bestimmtes Dokument zu beantragen ist. Die folgende Übersicht besitzt keine Allgemeingültigkeit, sondern dient vor allem dazu, die wichtigsten Aspekte anzusprechen.

1. Z-Visum für Ausländer in China

Der erste Schritt auf dem Weg zum Arbeitsvisum ist die Beantragung des Z-Visums. Mit diesem kann man innerhalb Chinas ein Arbeitsvisum beantragen. Das Z-Visum kann nur im eigenen Heimatland oder in Hongkong beantragt werden. Um es zu beantragen, muss man das Alien Employment License of the People’s Republic of China (Jiuye xuke 就业许可) und ein Einladungsschreiben einer ordentlich autorisierten Einheit (Bei shouquan danwei yaoqinghan 被授权单位邀请函) bei einer chinesischen Auslandsvertretung vorlegen.

1.1 Employment License (Jiuye xuke)

Der erste Schritt zum Z-Visum ist die Beantragung der Employment License. Diese hat zwei Funktionen. Zum einen erlaubt sie es dem Angestellten, in der Zielfirma zu arbeiten. Zum anderen erlaubt sie es, der Zielfirma einen Ausländer auf der entsprechenden Position einzustellen. Es wäre ein Irrtum anzunehmen, dass chinesische Unternehmen beliebig Ausländer einstellen können. Für jede Position, die mit einem Ausländer besetzt werden soll, muss das Unternehmen eine entsprechende Lizenz einholen.

Anforderungen an das Unternehmen
Ob ein Unternehmen eine Erlaubnis erteilt bekommt, liegt im Ermessen der Lokalbehörden. Ein wichtiger Faktor ist hierbei das Stammkapital. Umso mehr Ausländer eingestellt werden sollen, umso höher muss das Stammkapital sein. Daneben spielen aber auch noch die Art der zu besetzenden Stelle, die Branche des Unternehmens und die Anzahl der bereits eingestellten Chinesen eine Rolle. Die Werte können sich von Stadt zu Stadt erheblich unterscheiden. Faustregel ist, dass in den begehrteren Städten wie Beijing, Shanghai, Guangzhou, Shenzhen die Anforderungen höher sind als kleineren Städten. Man lasse das Unternehmen auf jeden Fall von Anfang an prüfen, ob es die Anforderungen der Lokalregierung erfüllt. Es ist schon wiederholt passiert, dass ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, und das chinesische Unternehmen dann feststellen musste, dass es nicht qualifiziert ist, Ausländer einzustellen.

Anforderungen an den Einzustellenden
Die Unterlagen, welche der Arbeitnehmer beizusteuern hat, sind im nachfolgenden aufgelistet.
• Bildungsnachweis – Hochschulzeugnis oder Ausbildungszeugnis. Je höher der Bildungsabschluss ist, umso einfacher ist es, die Employment License zu bekommen.
• Polizeiliches Führungszeugnis – Dieses kann beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Hierbei ist anzuraten, dieses bereits in Deutschland einzuholen. Zwar kann ein Führungszeugnis auch aus dem Ausland beantragt und ins Ausland geschickt werden, allerdings ist der Kosten- und Zeitaufwand hierbei erheblich höher. Zum einen muss der Antrag notariell beglaubigt werden und zum Amt geschickt werden. Zu anderen wird das Zeugnis auf langsamem Postweg nach China geschickt. Das kann gerne über zwei Monate dauern.
• Lebenslauf
• Bescheinigung über die Qualifizierung (Gongzuo zige zhengming 工作资格证明) – Hier soll der Anwärter nachweisen, dass er bereits qualifizierte Arbeitserfahrung besitzt. Dieser Nachweis kann einfach in Form von Arbeitszeugnissen erfolgen. Für manche Städte ist es erforderlich, dass eine bestimmte Menge an Jahren an Arbeitserfahrung im Ausland vorzuweisen ist. Man stelle hier sicher, dass die Zeugnisse dies bestätigen.
• Gesundheitszeugnis (Jiankang zhuangkuang zhengming 健康状况证明) – Möchte man das Z Visum von Deutschland aus beantragen, so lässt sich das Gesundheitszeugnis bei einem hiesigen Arzt ausstellen. Das Zeugnis ist in jedem Fall abzustempeln. Idealerweise in roter Farbe. Dafür kann man einfach ein rotes Stempelkissen zum Arzt mitnehmen. Hier findet sich die Vorlage, die vom Arzt auszufüllen ist: http://munich.china-consulate.org/chn/lsyw/070903lsyw/P020101027752222913456.pdf.

Wer bereits in China ist, kann zu einem der dafür anerkannten Institute gehen. Nachfolgend befindet sich eine kurze Übersicht der Institute in den größten Städten:
– Beijing – Haidian Clinic of Beijing International Travel Healthcare Center: http://www.bjciq.gov.cn/Contents/Channel_1230/2010/0617/22431/content_22431.html
– Shanghai – Shanghai International Travel Healthcare Center: http://www.sithc.com
– Guangzhou – Guangdong International Travel Healthcare Center: http://www.gdwbzx.com
– Shenzhen – Shenzhen International Travel Healthcare Center: http://www.szkah.com
• Arbeitsvertrag (Ladong hetong 劳动合同) – Wichtig ist hierbei zu beachten, dass Sie erst mit der Arbeit beginnen dürfen, wenn Sie das Arbeitsvisum erhalten haben. Passen Sie das Datum des voraussichtlichen Arbeitsbeginns entsprechend an.

1.2 Einladungsschreiben (Bei shouquan danwei yaoqinghan)

Dieses Einladungsschreiben wird nicht von dem Zielunternehmen ausgestellt, sondern von einer Lokalbehörde wie der örtlichen Handelskammer mit staatlicher Anerkennung.

2. Arbeitsvisum für Ausländer in China

Nun reisen Sie mit Ihrem Z-Visum nach China ein. Wichtig ist es, sich nach der Einreise innerhalb von 24 Stunden bei der lokalen Polizeibehörde (Paichusuo 派出所) zu registrieren. Dieser Schritt muss nach Erhalt des Arbeitsvisums bei jeder Aus- und Einreise erneut durchgeführt werden. Man halte auch in jedem Fall das Flug- oder Bahn-Ticket griffbereit. Je nachdem, wie strikt die Polizeibehörde es handhabt, müssen diese vorgelegt werden. Bevor das Arbeitsvisum beantragt werden kann muss noch das Alien Employment Permit (Jiuyezheng 就业证) beantrag werden. Dies ist jedoch relativ unkompliziert. Darüber hinaus muss das Unternehmen in China beim Stadtteilamt für öffentliche Sicherheit registrieren, dass es ausländische Mitarbeiter beschäftigt. Auch dies ist eine reine Formalie.

Ist dies geschehen, kann nun endlich die Aufenthaltserlaubnis (Juliu xuke 居留许可) beim Amt für öffentliche Sicherheit (Gong’anju 公安局) beantragt werden. Wenn die Aufenthaltserlaubnis endlich beantragt ist, wartet nun noch eventuell das Interview auf der Polizeibehörde. Ausländer werden ausgefragt über ihren Werdegang, die Position, auf der sie eingestellt wurden und das Gehalt, das sie erhalten werden. Hier gilt es, sich unbedingt genau mit dem einstellenden Unternehmen abzusprechen. Ungereimtheiten zwischen den eigenen und den Aussagen des Unternehmens oder dem Arbeitsvertrag können schnell zu Komplikationen führen. Zentrale Punkte sind hierbei vor allem das Gehalt und das Datum der Arbeitsaufnahme.

Wenn dies auch erledigt, ist die bürokratische Meisterleistung endlich vollbracht: Voller Stolz hält man ein offizielles Arbeitsvisum für China in den Händen.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und Qualitätskontrolle kann ICC keine Gewähr für die Richtigkeit aller Hinweise in einzelnen Artikel übernehmen.

Quelle: www.china-kommunikation.de