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Firma in den USA gründen: Die ersten Schritte

Eine Firma in den USA zu gründen, bietet für Investoren und Gründer einige Vorteile gegenüber dem deutschen Markt. So erhalten so genannte Small Businesses (zu Deutsch: Kleinunternehmen) in vielen Staaten wie beispielsweise Alabama, Colorado, Florida oder Michigan steuerliche Begünstigungen, die den Firmenaufbau erleichtern sollen.

Aber auch für Großunternehmen bieten sich viele Vorteile. Die größten Pluspunkte sind die flexiblen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen, die Möglichkeit der unbürokratischen Gründung und somit der schnelle Verfahrenslauf. Außerdem sind die Gründungsmodalitäten relativ leicht, vergleicht man sie mit Deutschland. Hinzu kommen geringe Gründungskosten, die viele Neugründer zu einer Firmengründung in den USA veranlassen.

Delaware ist beliebt bei Firmengründern

Sehr beliebt ist neben der Gründung eines Small Business, von denen es in den USA aktuell rund 28 Millionen gibt, die Errichtung einer Corporation. Die Corporation ist vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft in Deutschland. Die Gründungsmodalitäten werden auf Staatsebene geregelt, das heißt, sie sind in jedem Bundesstaat unterschiedlich. Beliebtester Bundesstaat zur Firmengründung ist Delaware, da es dort die niedrigste Besteuerung und eine Haftungsbegrenzung gibt. Bisher wurden in Delaware 850.000 neue Firmen gegründet, darunter auch Microsoft und Google.

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Vorteile einer Firmengründung als US-Corporation

Der Haftungsschutz einer US-Corporation ist höher als der einer deutschen AG oder GmbH. Das gesamte private Vermögen bleibt geschützt.

Die Steuern für Unternehmensgewinne sind geringer als im deutschen Rechtssystem.

Es muss bei Gründung kein Stammkapital eingezahlt werden.

Gründer können anonym bleiben. Dies erleichtert die erneute Gründung nach Konkurs.

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Es muss zuerst eine Gründungssatzung (Articels of Corporation) erstellt werden, in welcher Angaben zum Firmensitz und Gründer gemacht sowie andere betriebliche Daten festgehalten werden. Anschließend erhält der Gründer die Eintragungsbestätigung für das Unternehmen – das sogenannte Certificate of Status. Ebenso notwendiger Bestandteil der Gründung ist die Gründungsversammlung, die zwingend muss protokolliert werden muss. Nachdem diese Schritte erfolgreich absolviert wurden, erhält die Corporation eine Steuernummer und ist somit ins Handelsregister eingetragen.

Obwohl die Gründungsmodalitäten recht einfach sind und nur wenige Anforderungen an die Neugründer gestellt werden, so sind die rechtlichen Hürden, die es zu überwinden gilt, nicht zu unterschätzen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich von einem Spezialisten in Sachen Firmengründung in den USA beraten zu lassen. Viele Fachkanzleien bieten ihre Hilfe bei der Neugründung in Amerika an. Eine davon ist Roske Schumann & Burghart LL – die von der German American Trade Association (GATA) und den deutschsprachigen Handels-, Industrie- und Wirtschaftskammern für das nordamerikanische Geschäft empfohlene Sozietät.

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Grafiken: von Michael Gartner für Roske Schumann & Burghart LL

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Titelbild: carterart