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© Kay Abrahams/peopleimages.com - AdobeStock

Was man über eine Auslandskrankenversicherung wissen sollte

Wer einen Aufenthalt von bis zu fünf Jahren im Ausland plant, sollte über eine zuverlässige Auslandskrankenversicherung verfügen. Doch wann greift sie und wie genau funktioniert sie? Alles Wissenswerte im Überblick.

Auslandskrankenversicherung gleich Reisekrankenversicherung?

Jeder, der schon einmal einen mehrwöchigen Urlaub oder eine Geschäftsreise im Ausland absolviert hat, kennt die Reisekrankenversicherung. Sie greift, wenn in fernen Ländern ein Versicherungsfall eintritt. Allerdings ist sie für höchstens acht Wochen gültig. Geht ein Aufenthalt länger, ist deshalb die Auslandskrankenversicherung (AKV) die erste Wahl. Sie ist eine Langzeit-Versicherung, die für die Dauer von bis zu fünf Jahren greift. Zwar ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von den Gesundheitsministerien empfohlen. Diese langfristige Gesundheitsabsicherung ist sowohl für Deutsche, die ins Ausland reisen als auch für Ausländer, die nach Deutschland reisen, sinnvoll. Vor allem für ausländische Gäste, die maximal fünf Jahre in Deutschland arbeiten, gibt es Anbieter, die auch auf digitalem Weg eine günstige PKV für Expats in Deutschland anbieten, die im Fall der Fälle hilft.

Diese Leistungen deckt die AKV ab:

Während eines Auslandsaufenthaltes deckt die AKV zu 100 Prozent jegliche Kostenerstattungen für Medikamente, Arztbesuche, Hilfsmittel, stationären Behandlungen und schmerzstillenden Zahnbehandlungen ab. Nicht oder nur teilweise abgedeckt sind folgende Leistungen:

  • Psychotherapie, Rehamaßnahmen, Kuren und Entzugsbehandlungen werden nicht immer erstattet.
  • Eine Erstattung bei Schwangerschaft oder Geburt und Vorsorgeuntersuchungen ist nicht gesichert. Tritt sie jedoch in Kraft, können mehrere Monate bis zur Auszahlung vergehen.
  • Zwischen 60 und 80 Prozent der Gesamtkosten bei einem Zahnersatz werden meistens übernommen. Nicht mit inbegriffen sind Inlays oder andere Schönheitsmaßnahmen, die nicht zur Zahnbehandlung dienen.
  • Je nach Tarif, ist ein Krankenrücktransport bis zu einer gewissen Summe möglich. Auch bei einem Todesfall erfolgt die Überführung bis zu einer festgelegten Höchstgrenze.

Was beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beachtet werden sollte

Bei der AKV spielt die Dauer des Aufenthalts eine wichtige Rolle: Wer weiß, wie lange er verreist, kann die Versicherung zielgerichtet abschließen und rechtzeitig kündigen. Und auch der Zeitraum des Versicherungsabschlusses ist wichtig. In der Regel gilt: mindestens vier Wochen vor Reisebeginn sollten die Versicherungsunterlagen beantragt, gesichtet und ausgefüllt werden. So bleibt noch ausreichend Zeit, um eventuelle Unklarheiten zu klären oder Probleme zu lösen. Ab dem Tag des Reisebeginns tritt der Versicherungsschutz automatisch in Kraft. Für Spätzünder bieten einige Versicherer auch die Möglichkeit, nach dem Reiseantritt einen Schutz zu beantragen.

Ferner ist es wichtig, im Vorfeld zu klären, welche Art von Reise unternommen wird. Ist diese nämlich geschäftlich, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Versicherungsschutz zu bieten. Privatpersonen müssen sich nur im Falle einer privaten Reise selbst versichern lassen. Und das auch nicht immer: Manche private Krankenversicherungen decken Auslandsaufenthalte ab oder können durch diese erweitert werden. Auch dies gilt es, zeitnah zu überprüfen. Zu guter Letzt sollten bei der Auswahl stets mehrere Angebote miteinander verglichen werden, um den optimalen Tarif für die eigenen Bedürfnisse zu ermitteln.

Kosten der AKV

Die Kosten unterscheiden sich je nach Versicherer und Versicherten. Im Durchschnitt lässt sich allerdings festhalten, dass ein unter Dreißigjähriger monatlich zwischen 50 und 300 Euro bezahlen muss, ein Sechzigjähriger hingegen bis zu 500 Euro. Der Grund für den erhöhten Preis bei höherem Alter liegt auf der Hand: Mit dem Alter steigen die Krankheiten und damit der Versicherungsbedarf. Doch die Vorsorge lohnt sich, denn sie bietet finanzielle und gesundheitliche Sicherheit auf jeder Reisen.