Skip to main content
Ad
© Andy Dean - fotolia.com

Trumps Einreiseverbot: Die Folgen für den Flugverkehr

US-Präsident Donald Trumps Einreiseverbot für Angehörige von sieben mehrheitlich muslimisch geprägten Staaten wirkt sich offenbar auf den internationalen Flugverkehr aus.

Eve Büchner, Gründerin und Geschäftsführerin von refund.me: „Seit Erlass des Dekrets registrieren wir eine deutlich steigende Zahl von verzweifelten Anfragen gestrandeter Fluggäste.“ Das Problem: Die Fluggesellschaften sind verpflichtet den hoheitlichen Bestimmungen Folge zu leisten.

Passagiere müssen damit rechnen, vom Flugverkehr in die USA ausgeschlossen zu werden. Das kann beim Check-in zu Verunsicherung beim Bodenpersonal und erheblichen Verzögerungen bei der Abfertigung führen. Eve Büchner rät daher betroffenen Fluggästen sich vor Abflug bei Ihrer Airline zu erkundigen und Rat bei zuständigen Botschaften einzuholen: „In jedem Fall sollten Sie eine Erstattung des ungenutzten Flugtickets verlangen, wenn Ihnen der Antritt der Reise verweigert wird. Die Änderung in den Einreisebestimmungen war unvorhersehbar und kann daher nicht zu Lasten des Fluggastes gehen.“

Flugpersonal von Emirates ist betroffen

So hat etwa die niederländische Fluggesellschaft KLM einen Hinweis auf der Startseite veröffentlicht, die Passagiere informiert und Kontaktmöglichkeiten anbietet, um Flüge umzubuchen oder eine Erstattung zu erhalten. Andere Fluggesellschaften wie zum Beispiel Emirates mussten ihre Dienstpläne anpassen, da das Einreiseverbot auch für Piloten und Crews gilt.

Hintergrund: US-Präsident Trump hat am 27. Januar 2017 per Dekret angeordnet, dass vorerst für 90 Tage den Staatsangehörigen der Länder Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien die Einreise in die USA verweigert wird. Staatsangehörige dieser Länder müssen auch dann mit einer Einreiseverweigerung rechnen, wenn sie einen gültigen Aufenthaltstitel für die USA oder zusätzlich eine weitere Staatsangehörigkeit (Doppelstaater) haben. Die CIBT VisumCentrale weist darauf hin, dass auch bereits ausgestellte Visa für ungültig erklärt werden können. Mit US-Konsulaten vereinbarte Termine wurden für ungültig erklärt. Verbindliche Auskünfte sind über die Auslandsvertretungen der USA erhältlich.