Reiseabbruchversicherung muss mehr als den Rückflug erstatten
Brechen Urlauber ihre Reise vorzeitig ab und haben eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen, steht ihnen mehr als nur die Rückerstattung des Rückflugs zu. Das verdeutlicht ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 11 O 40/12).