Ausgleichszahlung bei Nichtbeförderung wegen Streikverdacht
Verweigert eine Airline Passagieren die Mitbeförderung lediglich aufgrund des Verdachts, dass der Anschlussflug durch einen Streik ausfallen könnte, haben die Betroffenen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung.