EuGH-Urteil: Kein unnötiges Einchecken erforderlich für Anspruch auf Ausgleichszahlung
Wenn Flugreisende wissen, dass die Fluggesellschaft sie nicht zu dem gebuchten Zeitraum befördern wird, müssen sie nicht unnötig am Flughafen einchecken laut EuGH-Urteil. Trotzdem sie Anspruch auf Ausgleichszahlung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden im Sinne der Fluggastrechteverordnung.