Kindergeldberechtigung von EU-Bürgern: Feststellung von Freizügigkeit nur durch Ausländerbehörden möglich
Ausländer, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, erhalten nur dann Kindergeld, wenn sie über bestimmte Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz verfügen. Ob eine Kindergeldberechtigung besteht, entscheiden ausschließlich die Ausländerbehörden.