Ehegatten-Splitting auch für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 28. Februar 2013 entschieden, dass die Zusammenveranlagung von Eheleuten in Deutschland unter Anwendung des Splitting-Verfahrens auch dann anwendbar ist, wenn EU-/EWR-Staatsangehörige ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.