Der Zoll hat im vergangenen Jahr Reisenden gefälschte Accessoires (beispielsweise Sonnenbrillen, Uhren und Schmuck) im Wert von rund 90 Millionen Euro abgenommen.
Seit Kurzem haben deutsche Zollämter die Vorschrift, keine Rechnungen von online eingekauften Waren abzustempeln. Dies hat zur Folge, dass die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent vom Händler nicht zurückerstattet werden kann. Darauf weist das Portal grenzpost.de hin.
Die Europäische Kommission hat Rechtsvorschriften für ein einfacheres, moderneres und stärker integriertes EU-Zollsystem angenommen. Sie will damit den grenzüberschreitenden Handel unterstützen und die EU-weite Zusammenarbeit im Zollbereich verstärken.