A1-Bescheinigung: IHK setzt sich für vereinfachte Administration ein
A1-Bescheinigungen sind für Mitarbeiter, die ins Ausland entsandt werden, eine unumgängliche Pflicht. Seit Anfang des Jahres können Unternehmen die Bescheinigungen für Mitarbeiter, die ins EU-Ausland und einige weitere Länder entsandt werden, in elektronischer Form beantragen.