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Mount Fitz Roy in the clouds, road to Los Glaciares National Park, Patagonia, Argentina

Winterreifenpflicht im Ausland: Rechtzeitig vorbereiten

Es mag zwar noch etwas früh anmuten, aber insbesondere Autofahrer, die viel im Ausland unterwegs sind, sollten sich rechtzeitig darüber informieren, in welchen Staaten Winterreifen obligatorisch sind. Wer derzeit etwa Urlaub in der Schweiz oder in Österreich machen möchte, sollte erst Recht Vorsorge treffen. Denn vor allem in den Bergregionen kann bereits jetzt viel Schnee liegen kann.

Überdies gibt es auch gewisse Regeln für das „Nichttragen“ von Winterreifen. In Italien beispielsweise dürfen vom 15. Mai 2014 bis 14. Oktober 2014 bestimmte Winter- und Ganzjahresreifen nicht mehr aufgezogen werden. Darauf weist unter anderem der ADAC eindringlich hin. Dies betrifft Fahrzeuge, die Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q montiert haben.

Kfz-Führer, die mit einem nicht zugelassenen Reifen auf italienischen Straßen mobil sind, müssen mit Bußgeldern von 419 bis 1.682 Euro rechnen. Außerdem riskieren sie, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Der ADAC empfiehlt, in den Sommermonaten aus Sicherheitsaspekten auf Sommerreifen zu wechseln.

Europäische Länder mit Winterreifenpflicht

Doch in welchen Ländern ist es Pflicht, bei winterlichen Straßenverhältnissen Ganzjahres- oder Winterreifen aufzuziehen?

In Belgien, Dänemark, Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen und Polen gibt es keine verbindliche Pflicht Winterreifen aufzuziehen. Stattdessen können oft auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden – dies jedoch nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Bei unseren französischen Nachbarn kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig Winterreifenpflicht durch eine Beschilderung angeordnet werden.

In Italien kann für bestimmte Strecken bei entsprechenden Witterungsverhältnissen das Benutzen von Winterreifen oder Schneeketten übergangsweise vorgeschrieben werden. Dies gilt insbesondere in den Regionen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt bereits vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht.

In Kroatien: existiert keine gesetzliche Regelung für Winterreifen. Es kann allerdings vorkommen, dass für gewisse Streckenabschnitte Winterausrüstung angeordnet wird. Gewerbliche Fahrzeuge müssen wiederum müssen immer eine kleine Schneeschaufel mitführen.

Winterreifenpflicht

Keine explizite Pflicht, aber dennoch Haftungsfallen

Auch Österreich hat keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht. Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen müssen jedoch zwischen 1. November und 15. April des Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein.

In der Schweiz gibt es ebenfalls keine expliziten Vorschriften, was das Tragen von Winterreifen angeht. Allerdings können Geldstrafen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen kann der Fahrer zudem in Haftung genommen werden.

Sind Autofahrer in Slowenien unterwegs, sollten sie die Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und 15. März bei winterlichen Straßenverhältnissen beachten.

In Tschechien sind Winterreifen vom 1. November bis 31. März vorgeschrieben, sofern winterliche Witterungsbedingungen vorherrschen. Die Regelung gilt seit Kurzem für alle Straßen in Tschechien.

Auch wenn es im Ausland dafür keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sollten Autofahrer neben dem Winterreifen- und Schneeketten-Equipment möglichst immer ein bis zwei Säcke Streusalz mit sich führen – insbesondere bei der Anmietung von Ferienhäusern in Bergregionen kann sie das Gut als hilfreich erweisen, um beispielsweise glatte Auffahrten möglichst gefahrenfrei zu passieren. Wer jetzt bereits online Streusalz bestellt, erhält dieses noch zu vergleichsweise günstigen Konditionen und beugt etwaigen später auftretenden Engpässen vor.

Quelle: ADAC

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Foto: © Dmitry Pichugin – Fotolia.com