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Verspäteter Flug: Keine Entschädigung bei Todesfall

Startet ein Flug mit Verspätung, weil ein Passagier an Bord gestorben ist, haben Reisende kein Recht auf Ausgleichszahlung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor (Az.: 31 C 2177/10 [83]).

Im betreffenden Fall hatte der Kläger eine Pauschalreise ans Rote Meer nach Ägypten gebucht. Durch den Tod eines Passagiers verspätete sich jedoch schon der Hinflug nach Kairo derart, dass er seinen Anschlussflug zum Urlaubsort nicht mehr erreichte. Die vom Reiseveranstalter daraufhin angebotene Entschädigung von etwa 80 Euro reichte dem Kunden nicht aus, er verlangte eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro.

Das Gericht wies seine Forderungen ab. Ein an Bord aufgetretener Todesfall sei ein „außergewöhnlicher Umstand“, für den der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden könne. Dagegen könne er keine zumutbaren Maßnahmen ergreifen und deshalb sei die angebotene Entschädigung ausreichend.

Quelle: TIP Newsletter

Foto: © opicobello – Fotolia.com