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Unberechtigte Auslandsfahrt im Mietwagen kann teuer werden

Fährt ein Mieter eines oberen Mittelklassewagens in ein Land, für welches das Auto laut Vertrag nicht zugelassen ist, kann das hohe zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 182 C 21134/13).

Im betreffenden Fall hatte ein Fahrer bei einer Mietwagenfirma in München einen Porsche gemietet und war mit ihm nach Österreich und Italien gefahren, obwohl laut Vertrag für den Wagen nur das Fahren innerhalb Deutschlands und Österreichs erlaubt war. Die Autovermietung bemerkte am nächsten Morgen per GPS-Überwachung, dass sich der Wagen in Mailand befand. Da sie den Fahrer telefonisch nicht erreichte, ging die Mietwagenfirma von einem Diebstahl aus, legte den Wagen mittels einer speziellen Software still und veranlasste den Rücktransport des Mietwagens.

Bevor der beauftragte Autotransporter jedoch Mailand erreichte, wurde erneut eine Bewegung des Wagens festgestellt. Daraufhin machte sich auch ein Mitarbeiter der Autovermietung nach Mailand auf, weil erneut der Verdacht aufkam, dass Diebe das Auto abtransportierten. In der Zwischenzeit hatte sich jedoch auch der Fahrer des Mietwagens gemeldet. Er befand sich bereits auf dem Rückweg, die Stilllegung des Fahrzeugs hatte nicht funktioniert. Daraufhin behielt die Mietwagenfirma fast die gesamte Kaution in Höhe von 5.000 Euro für die ihnen entstandenen Unkosten ein. Der Mieter klagte dagegen und verlor. Begründung: Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Fahrer mit der Fahrt nach Italien seine vertraglichen Pflichten verletzt habe, und wertete auch das Stilllegen des Autos und die Rückholaktion für diesen hochwertigen Wagen als verhältnismäßig. Der Kläger bekam nur noch 54,55 Euro der Kaution ausgezahlt.

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

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