Strengere Anforderungen an Halal-Produkte in Indonesien
Indonesien verschärfte mit der Umsetzung des Halal-Gesetzes ab Oktober 2019 die Regeln für Halal-Produkte. Importierende Produzenten müssen dabei die Prozesse für Halal-Produkte streng von Nicht-Halal-Abläufen trennen.
Strenge Trennung in halal und nicht-halal
Die Implementierungsverordnung des Halal-Gesetzes von 2014 (PP No 31/2019) legt Produzenten und Lieferanten von Lebensmitteln, Kosmetika sowie Medikamenten und anderen chemischen Produkten in Indonesien strenge Regeln auf. Demnach müssen importierende Produzenten in ihrem Heimatland für Halal-Produkte (halal = nach islamischen Regeln „erlaubt“) eine eigenständige Fertigung, Lagerung, Verpackung, Distribution, Vermarktung und Präsentation zertifizieren lassen. All diese Aktivitäten müssen streng getrennt von Nicht-Halal-Abläufen sein. Das gilt auch für Fahr- und Verkaufspersonal sowie Reinigungs- und Wartungsgeräte.
Diese Auflagen gelten auch für Produzenten in Indonesien. Da die meisten Hersteller, zumindest in Nahrungsmittelbereich, ganz überwiegend mit Halal-Zutaten arbeiten, dürfte die Zertifizierung für sie nicht zu aufwändig und kostspielig ausfallen. Dennoch wollen indonesische Wirtschaftsverbände dem Vernehmen nach gegen das Gesetz klagen.
Ab Oktober 2019 soll das Halal-Gesetz angewendet werden, und bis 2024 sollen alle Produkte zertifiziert sein. Die Priorität gilt dem Nahrungsmittel- und Getränkesektor. Viele indonesische Produkte des Nahrungsmittelsektors tragen bereits heute ein Halal-Logo, das vom Rat der Islamgelehrten Majelis Ulama Indonesia (MUI) vergeben wird. Bei Kosmetika ist es unüblich. Nicht-Halal-Produkte müssen nicht gekennzeichnet werden. Das wird sich nun ändern. So bleiben Import und Verkauf von Nicht-Halal-Produkten nach und in Indonesien weiterhin erlaubt. Sie müssen aber als solche kenntlich gemacht werden. Nach dem Stand der Dinge wird es jedoch kein einheitliches Nicht-Halal-Label geben. Stattdessen müssen die Hersteller in Bild, Zeichen oder Schrift deutlich machen, dass Zutaten oder Produktion nicht islamischen Regeln entsprechen.
Furcht vor Korruption
Verantwortlich für die Gesetzesimplementierung ist die neugegründete Halal-Behörde Badan Penyelenggara Jaminan Produk Halal (BPJPH), die dem Religionsministerium untersteht. Ihre größte Herausforderung ist der Aufbau einer Inspektionsbehörde. Denn deren Inspektoren müssen praktizierende Muslime mit mindestens einem Bachelor-Abschluss in relevanten Feldern haben (Biologie, Biochemie, Pharmazie etc.) und „die Interessen der muslimischen Religionsgemeinschaft über die eigenen stellen“. Der Bedarf innerhalb Indonesiens wird bei mindestens 25.000 Auditoren gesehen.
Ausländische Lieferanten müssen ihre Produktionsabläufe von Halal-Zertifizierern in ihrem Heimatland abnehmen lassen. Das können sowohl staatliche Institutionen als auch Privatunternehmen sein, die von BPJPH eine Zulassung für den indonesischen Markt erhalten haben. Hier fürchten Beobachter einen Nährboden für unlautere Praktiken. Denn die Zertifizierer müssen sich in einem Konkurrenzumfeld um eine Zulassung bewerben und bekommen gleichzeitig eine Machtfülle gegenüber den produzierenden Firmen. Ihre Kontrolle dürfte von Indonesien aus schwierig sein. Und die entsprechenden Kompetenzmechanismen wirken in einem kulturellen Umfeld, das durch Korruption geprägt ist.
Quelle: GTAI Germany Trade & Invest