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Skifahrende
© ADAC SE

Skifahrende brauchen Versicherungsbestätigung in Italien

Seit Jahresbeginn müssen Skifahrende und Snowboardfahrende sowie Rodler in italienischen Skigebieten über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügen. Dazu ist ein entsprechender Nachweis mitzuführen.

Skifahren ist ein beliebter Sport. Allein in den Alpenländern sind jedes Jahr mehr als 20 Millionen Wintersportler*innen unterwegs. Doch die Verletzungsgefahr ist groß, etwa ein Drittel aller Sportunfälle passieren beim Skifahren. Darauf hat Italien jetzt reagiert und verlangt von den Tourist*innen eine gültige Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden. Ohne einen Nachweis dürfen die Sportler*innen nicht auf die Piste. Darauf weist die R+V Versicherung hin.

Bis zu 150 Euro Strafe, wenn Haftpflicht fehlt

Wer ohne Haftpflichtschutz auf der Piste unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro und dem Verlust des Skipasses rechnen. „Skifahrer sollten sich deshalb rechtzeitig vor Antritt der Reise eine Versicherungsbestätigung von ihrem Anbieter geben lassen“, empfiehlt Christian Mann, stellvertretender Abteilungsleiter bei der uniVersa Versicherung.

Darin müssen auch alle mitversicherten Personen wie Ehe- oder Lebenspartner*in und Kinder namentlich genannt sein. Neben der Privathaftpflichtversicherung sollten Skifahrende aber auch an ihren eigenen Versicherungsschutz denken. Nicht fehlen darf eine Auslandsreisekrankenversicherung, die für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle die entstandenen Behandlungskosten und im Ernstfall auch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport bezahlt. Ebenso eine private Unfallversicherung, bei der Eigenbewegungen sowie Bergungs- und Rettungskosten mitversichert sind.

Auch bei einem Tag: an die Auslandskrankenversicherung denken

Nach dem faktischen Lockdown der Wintersaison 2020/2021 sind die Skifahrer*innen, Snowboarder*innen, Langläufer*innen, Rodler*innen und Winterwanderer*innen wieder unterwegs in den klassischen Urlaubsländern wie Österreich, Italien und der Schweiz. Die Auslandskrankenversicherung schützt nicht nur ganzjährig bei der großen Auslandsreise, sondern auch beim kurzen Ausflug über die Grenze, und sei es nur für einen Tag zum Skifahren. Denn wer „Hals- und Beinbruch“ allzu wörtlich nimmt, ist nicht in allen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert.

So holte der ADAC Ambulanz-Service im Winter 2019/2020 allein aus Österreich rund 1.000 Urlaubende per Krankenwagen zurück, viele davon nach einem Unfall beim Wintersport oder auf eis- und schneeglatten Wegen. In dieser Wintersaison wurden aus Österreich, Italien und der Schweiz im Dezember und Januar bereits 397 Rücktransporte von Verletzten oder Erkrankten organisiert und durchgeführt.

Bodengebundene Krankenrücktransporte Dezember  2021 bis Januar 2022

Italien: 38 (Dez. 21) 53 (Jan. 22)
Österreich: 77 (Dez. 21) 190 (Jan. 22)
Schweiz: 14 (Dez. 21) 25 (Jan. 22)

Gesamt: 129 (Dez. 21) 268 (Jan. 22)

(Quelle: ADAC Ambulanz-Service)

In 2021, einem Jahr mit pandemie-bedingt eingeschränktem Reiseaufkommen, wurden insgesamt 5412 Rücktransporte aus aller Welt gezählt, davon nahezu 1600 mit dem Linien- oder Ambulanzflugzeug. Bodengebundene Krankenrücktransporte machten den Rest der Rückholaktionen aus.

Wichtig zu wissen: Ärztliche Behandlungen im Ausland können teuer werden. Die Auslandskrankenversicherung deckt weltweit notwendige Behandlungskosten und eine medizinisch vertretbare Rückholung von Patienten nach Deutschland ab. Diese zum Beispiel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Doch ein Krankenrücktransport wird auch in der Wintersaison häufig durchgeführt.