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© Tim Vanderhoydonck - Unsplash

Diese Corona-Regeln gelten beim Skifahren in Österreich, Italien, Frankreich und der Schweiz

Winter-Urlauber können in diesem Jahr trotz der fortdauernden Corona-Pandemie zum Skifahren in die Schweiz, nach Österreich, Italien oder Frankreich reisen. In jedem Land gelten allerdings unterschiedliche Regelungen und Auflagen. Der ADAC gibt einen Überblick, unter welchen Bedingungen was möglich ist.

Seit dem 25. Dezember gilt Österreich nicht mehr als Hochrisiko-Gebiet. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wurde aufgehoben. Rückkehrende aus Österreich brauchen dann keine digitale Einreiseanmeldung mehr auszufüllen und müssen nicht mehr in Quarantäne. Diese Regeln gelten bei der Rückkehr nach Deutschland.

Keine Ausnahmen bei Tagesausflug zum Skifahren nach Österreich

Auch für Kurzaufenthalte von unter 24 Stunden in Österreich gibt es keine Ausnahmen: Wer ohne Quarantäne einreisen will, muss genesen oder geimpft sein und benötigt zusätzlich einen PCR-Test oder eine Booster-Impfung.

Bei der Rückkehr nach Deutschland sind nach Tagesausflügen weder eine digitale Einreiseanmeldung noch Quarantäne vorgeschrieben. Man muss bei der Rückkehr derzeit auch keinen 3G-Nachweis vorweisen können.

Wer in die österreichischen Skigebiete reisen möchte, muss sich in Liften und Seilbahnen an die 2G-Regel halten. Nur Geimpfte oder Genesene dürfen befördert werden. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind davon ausgenommen. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für Skifans ab 15 Jahren in Gondeln, Sesselliften mit Haube und den Zugangsbereichen zu den Liften. Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. 

Skifahren in Österreich ist derzeit nur mit hohen Corona-Auflagen möglich. (Foto: Daniel Frank auf Pexels)

Schweiz: Maskenpflicht in Skiliften

Die Schweiz gilt derzeit als Hochrisiko-Gebiet. Wer sich dort länger als 24 Stunden aufhält, muss nach der Rückreise in eine 10-tägige Quarantäne, aus der man sich frühestens am fünften Tag frei testen kann. Für die Nutzung von Seilbahnen gibt es bislang keine Auflagen. In Innenbereichen der Gastronomie benötigen Menschen ab 16 Jahren einen 3G-Nachweis.

Ausnahmen von diesen Regelungen gibt es etwa im Skigebiet Samnaun, das im Skiverbund mit Ischgl in Österreich ist, wo man einen 2G-Nachweis benötigt. Maskenpflicht gilt in allen geschlossenen Berg- und Seilbahnen, Skiliften und Sesselbahnen sowie in geschlossenen Stationsgebäuden, Wartezonen und Liftkarten-Verkaufsstellen.

2G+ in Italien/Südtirol

Italien gilt seit 1. Januar als Hochrisikogebiet und hat die Corona-Regeln in den Wintersportgebieten verschärft: Geimpfte und Genesene benötigen zusätzlich einennegativen Test. Ungeimpfte benötigen ebenfalls einen Test und müssen sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben.

An Seilbahnen und Skiliften gilt die 2G-Regel: Alle Personen ab 12 Jahren müssen eine Impfung oder Genesung in Form des digitalen Covid-Zertifikats der EU* (auf Italienisch: „Certificazione verde Covid-19“) nachweisen. Geschlossene Kabinenbahnen und Sessellifte mit Haube dürfen nur zu 80 Prozent ausgelastet sein. Fahrgäste müssen einen Sicherheitsabstand einhalten und ab einem Alter von sechs Jahren eine Maske tragen.

Wer in einem Restaurant bzw. auf der Hütte essen möchte und 12 Jahre oder älter ist, muss einen Impf- oder Genesenen-Nachweis („Super Green Pass“) vorlegen. Für Hotels ist ein 2G+-Nachweis notwendig. Ausführliche und aktuelle Infos (Stand 14.1.2022) finden Reisende in diesem ADAC-Beitrag.

Versicherungspflicht auf Skipisten

Ab 1.1.2022 besteht in Italien zudem eine Versicherungspflicht auf Skipisten. Skifahrer und Snowboarder benötigen dann eine Haftpflichtversicherung, die Sach- und Personenschäden im Rahmen des Ski- oder Snowboardfahrens abdeckt. Diese muss vor Ort nachgewiesen werden, da ansonsten eine Tageshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden muss. Außerdem gilt künftig eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Zudem müssen Wintersportler mit Alkoholtests und Ahndungen von Alkoholfahrten rechnen.

3G-Regelung in Frankreich

Frankreich gilt derzeit als Hochrisiko-Gebiet, es gibt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Wintersportler müssen wegen der gestiegenen Corona-Zahlen eine Impfung, die Genesung oder einen negativen Test nachweisen. Ab einem Alter von 11 Jahren sind in Seilbahnen und Warteschlangen Masken Pflicht In Restaurants und Cafés gilt für Besucher ab 12 Jahren und 2 Monaten die 3G-Regelung. Dabei darf der negative Corona-Test nicht älter als 24 Stunden sein.

Als Voraussetzung für die Einreise gilt für alle Länder der Nachweis einer Impfung bzw. Genesung oder ein negativer Corona-Test. Außerdem muss ein Einreiseformular für das jeweilige Land ausgefüllt werden. Verschärfte Regelungen gibt es derzeit nur in der Schweiz. Hier müssen geimpfte und genesene Personen ab 16 Jahren zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen. Vier bis sieben Tage nach der Einreise muss sogar ein zweiter Test vor Ort durchgeführt werden. Aktuelle Infos (Stand 13.1.2022) zu Urlaub in Frankreich finden Interessierte in diesem ADAC-Beitrag.