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Rentner im Ausland: Neue Anschrift mitteilen

Ruheständler, die ins Ausland ziehen, sollten dem Renten Service der Deutschen Post AG seine neue Adresse mitteilen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Grund für den Appell: Um die Renten auszahlen zu können, benötigt der Renten Service immer die aktuelle Adresse der Rentner. Wer seine neue Adresse nicht mitteilt und es der Deutschen Rentenversicherung nicht möglich ist, die neue Anschrift zu ermitteln, so stoppt diese die Zahlung der Rente. Nur so können Überzahlungen vermieden werden.

Erst nachdem sich die Betroffenen mit ihrer neuen Adresse beim Renten Service gemeldet haben, wird die Rente wieder überwiesen.

Adressänderungen werden in jeder Postfiliale oder im Internet unter www.rentenservice.com entgegengenommen.

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Foto: © Julien Eichinger – Fotolia.com