Reisestorno wegen vorzeitiger Wehen: Reiserücktrittsversicherung muss zahlen
Eine Reiserücktrittsversicherung muss auch für Schwangere zahlen, die wegen vorzeitiger Wehen stornieren müssen. Darauf weist das Apothekenmagazin „Baby und Familie“ unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München hin.
Im betreffenden Fall war die Schwangerschaft war beim Versicherungs-Abschluss bekannt. Das Argument der Versicherung: Laut Vertrag müsse nur bei unerwarteten schweren Erkrankungen gezahlt werden.
Dem widersprach das Gericht jedoch. Begründung: Schwangerschaft sei keine Krankheit, eine schwere Komplikation aber schon.
Reisestorno wegen Schwangerschaft: Versicherung muss zahlen
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