Reisestorno wegen vorzeitiger Wehen: Reiserücktrittsversicherung muss zahlen
Eine Reiserücktrittsversicherung muss auch für Schwangere zahlen, die wegen vorzeitiger Wehen stornieren müssen. Darauf weist das Apothekenmagazin „Baby und Familie“ unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München hin.