Reisen mit der Bahn: Rechte bei Sitzplatzreservierung
Reisen per Bahn kann sehr bequem sein: Wenn Sie mit Ihrem Zugticket eine Sitzplatzreservierung buchen, ist Ihnen ein Platz sicher. Die ARAG-Rechts-Experten sagen, welche Rechte Sie als Fahrgast haben.
Wer zu Ferienzeiten oder an Feiertagen mit dem Zug verreisen möchte, sollte unbedingt an eine Sitzplatzreservierung denken, erinnern die ARAG-Experten. Denn eine gültige Bahnfahrkarte garantiert nur den Anspruch auf Beförderung – nicht aber das Recht auf einen Sitzplatz. Auch wenn Sie bereits eine Fahrkarte erworben haben, können Sie nachträglich einen Platz hinzubuchen. Meist ist dies bis kurz vor der Abreise möglich, sollte aber zum Beispiel an Feiertagen möglichst frühzeitig erfolgen. Einfach geht das über die Webseiten der Deutschen Bahn (DB). Bei vielen ICE-Verbindungen können Sie Ihren Wunschplatz über die grafische Sitzplatzanzeige auswählen, zum Beispiel am Fenster, nahe am Ausgang oder am Gepäckregal. Zusätzlich erhalten Sie oft Informationen über die Fahrtrichtung – falls Sie ungerne rückwärts fahren.
Das Bahn-Personal hilft
Zu den Hauptreisezeiten kann es vorkommen, dass Waggons kurzfristig abgekoppelt und an andere Züge angehängt werden. Ebenso kann die elektronische Anzeige über den Sitzplätzen ausfallen, die die Reservierung anzeigt. Können Sie Ihren Platz nicht auf Anhieb finden, wenden Sie sich am besten gleich an einen Zugbegleiter.
Kostenerstattung bei Zugausfall
Wenn Sie trotz Reservierung keinen Platz bekommen, weil zum Beispiel ein Zug ausgefallen ist, können Sie sich die Reservierungsgebühr meist erstatten lassen. In solch einem Fall sollten Sie sich an den „Kundendialog“ der Deutschen Bahn wenden. Oft gibt es bei der Kostenerstattung für eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte Sitzplatzreservierung aber enttäuschte Gesichter. Man darf nämlich nicht vergessen, dass man nur den Preis der Reservierung erstattet bekommt, nicht aber die Kosten der gesamten Fahrkarte.
Quelle: ARAG – Rund ums Recht
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