Noch immer kein Sozialversicherungsabkommen mit Russland
Mit Russland besteht nach Angaben der Bundesregierung nach wie vor kein Sozialversicherungsabkommen. Dies berichtet ihre-vorsorge.de (das Portal der Deutschen Rentenversicherung) unter Berufung auf den Deutsche Bundestag. Demnach habe trotz intensiver Bemühungen seitens der deutschen Regierung das Abkommen bislang nicht zu Ende verhandelt werden können, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ziel: Anerkennung der Rentenzeiten von DDR-Bürgern
Der Plan ein beiderseitiges Abkommen über die soziale Sicherheit mit den Nachfolgestaaten der UdSSR abzuschließen, bestehe bereits seit 1992. Die Initiative gehe zurück auf den Wunsch der deutschen Seite, den vielen Beschäftigten vor allem aus der DDR, die vor der deutschen Einheit in der UdSSR beschäftigt waren, die Anrechnung von Rentenanwartschaften aus diesen Zeiträumen für ihre Altersrenten zu ermöglichen.
Die Verhandlungen haben den Angaben zufolge Anfang der 1990er-Jahre begonnen und wurden 1995 auf Wunsch der russischen Seite zunächst ausgesetzt. 2005 seien die Verhandlungen auf Initiative der deutschen Seite wieder aufgenommen worden. Seitdem habe es elf Verhandlungsrunden gegeben, jedoch bislang ohne Abschluss.
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