Neuseeland führt elektronische Reisegenehmigung ein
Für Reisen nach Neuseeland wird ab dem 01. Oktober 2019 eine elektronische Reisegenehmigung eingeführt. Die New Zealand Electronic Authority (eTA New Zealand) sollte mindestens 72 Stunden vor Antritt der Reise online beantragt werden, berichtet die Visa Gate GmbH. Insgesamt hat sie eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Elektronische Reisegenehmigung ist zwei Jahre gültig
Innerhalb dieser zwei Jahre kann Neuseeland beliebig oft besucht werden bis zu einer Dauer von 90 Tagen. Mit einem Pass des Vereinigten Königreichs ist dies sogar bis zu sechs Monaten möglich. Die Kosten für eine Reisegenehmigung betragen 12 Neuseeländische Dollar. Neun Neuseeländische Dollar werden für die Beantragung eines eTA über die mobile App fällig.
Kurtaxe für Neuseeland wird obligatorisch
Eine Besonderheit dieser Einführung ist die mit der eTA Beantragung verbundene Abgabe einer obligatorischen Tourismusabgabe (IVL – International Visitor Conservation and Tourism Levy) in Höhe von 35 Neuseeländischen Dollar (circa 20,50 Euro). Neuseeland verspricht sich von der Einführung dieser „Kurtaxe“ eine Mehreinnahme in Höhe von circa 46,7 Millionen Euro jährlich. Diese sollen direkt für den Ausbau und den Erhalt touristischer Strukturen in ganz Neuseeland fließen.
Neues Angebot ist einfacher und spart Zeit
Mit Einführung der elektronischen Reisegenehmigung folgt Neuseeland dem Beispiel von Australien, den USA, Kanada, dem Oman und vielen weiteren Ländern, die bereits Online Visa Waiver anbieten. Vorteilhaft an der Online Beantragung ist der vereinfachte Zugang zu einer Reisegenehmigung und die Zeitersparnis bei der Einreise. Auch wenn eine gültige eTA für den Antritt der Reise zwingend ist, stellt sie keine Garantie zur Einreise dar. Am Ende entscheidet der Immigration Officer nach Ankunft, ob der Reisende einreisen darf oder nicht.