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Entsendung
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Neue Entsenderichtline: EU will 2018 Aufsichtsbehörde einrichten

Die EU-Kommission will die Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern („Entsenderichtlinie“) überarbeiten. Es soll der Grundsatz der „gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten. Arbeitskräfte sollen in jedem EU-Land unter den gleichen Bedingungen arbeiten können, vermieden werden soll etwa ein Lohn- oder Sozialdumping.

Dazu Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: „In einer Union der Gleichberechtigten kann es keine Arbeitnehmer zweiter Klasse geben. Menschen, die die gleiche Arbeit am gleichen Ort verrichten, sollen das gleiche Gehalt bekommen. Diesem Ziel dienen die Kommissionsvorschläge zur Entsendung von Arbeitskräften.“

Gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit bei Entsendung

EntsendungDie Kommission hatte den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern von 1996 am 8. März 2016 vorgelegt. Er beruht auf dem Grundsatz der „gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“, dem zufolge entsandte Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Vorschriften für Entlohnung und Arbeitsbedingungen unterliegen werden wie die Arbeitskräfte am Ort der Entsendung. Der Vorschlag ergänzt die Richtlinie zur Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern von 2014, mit der neue Instrumente zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die Entsendung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eingeführt wurden.

Dafür wird die Kommission 2018 eine Europäische Arbeitsbehörde einrichten. Sie soll dazu dienen, die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsbehörden auf allen Ebenen zu stärken sowie in grenzüberschreitenden Fällen bessere Lösungen zu finden. Außerdem wird die Kommission weitere Initiativen zur Förderung einer fairen Mobilität vorschlagen, unter anderem eine europäische Sozialversicherungsnummer, die deutlicher machen soll, welche Ansprüche den Betroffenen im Bereich der sozialen Sicherheit zustehen und wie sie diese (digital) geltend machen können.

Mehr als zwei Millionen entsandte Mitarbeiter in der EU

Derzeit sind mehr als zwei Millionen Arbeitnehmer von ihrer Firma in ein anderes EU-Land entsandt worden. Von 2010 zu 2015 stieg ihre Anzahl signifikant um 41 Prozent. Besonders viele Arbeitnehmer werden in der Baubranche (36 Prozent) entsandt. Am häufigsten schicken Unternehmen in Luxemburg, Slowenien und Kroatien Mitarbeiter ins Ausland. Zu den Ländern mit den meisten EU-Expats gehören Luxemburg, Belgien und Österreich. Insgesamt finden 80 Prozent der Entsendungen innerhalb der EU in ein Nachbarland statt.