EU will Rechte von Expatriates stärken
Die EU-Kommission will die Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer verbessern. Zu diesem Zweck hat sie eine Richtlinie vorgeschlagen, die die Durchsetzung der Entsenderichtlinie von 1996 verbessern soll.
Die vorgeschlagene Durchsetzungsrichtlinie soll die Art und Weise verbessern, wie die Entsenderichtlinie von 1996 in der Praxis angewendet wird, ohne deren Bestimmungen zu ändern. Die Durchsetzungsrichtlinie würde Folgendes bewirken:
Die wesentlichen Ziele der Durchsetzungsrichtlinie:
- bessere Information von Arbeitnehmern und Unternehmen über ihre Rechte und Pflichten,
- klarere Regeln für die Zusammenarbeit nationaler Behörden, die für die Entsendung zuständig sind,
- bessere Überwachung des Vorliegens einer Entsendung, um die Ausbreitung von Briefkasten-Firmen zu unterbinden, die die Entsendung zur Umgehung von Beschäftigungsvorschriften nutzen,
- Festlegung des Umfangs und der Zuständigkeiten der relevanten nationalen Behörden im Hinblick auf die Überwachung und
- bessere Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte, unter anderem durch die Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Löhne und Gehälter entsandter Arbeitnehmer im Baugewerbe, und verbesserte Bearbeitung von Beschwerden.
Häufige falsche Anwendung bestehender Entsenderichtlinie
Hintergrund: In der Richtlinie von 1996 ist ein harter Kern an Beschäftigungsbedingungen festgelegt, die der Dienstleistungserbringer während der Dauer der Entsendung im Aufnahmeland einzuhalten hat, um die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erleichtern und fairen Wettbewerb sowie angemessenen Schutz für entsandte Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu zählen die geltenden Bestimmungen für Mindestentgeltsätze, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
In der Praxis wird dieser Kern der Beschäftigungsbedingungen im Aufnahmemitgliedstaat häufig falsch angewendet oder nicht durchgesetzt. Die Möglichkeit der Entsendung kann von Unternehmen missbraucht werden, die sich künstlich im Ausland niederlassen, nur um von einem niedrigeren Arbeitsschutzniveau und geringeren Sozialversicherungsbeiträgen zu profitieren. Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind aufgrund der Tatsache, dass sie sich im Ausland befinden, häufig in einer schwächeren Position. Der neue Vorschlag würde schlagkräftigere Rechtsvorschriften einführen, die dafür sorgen, dass die Entsenderichtlinie von 1996 vor Ort wirksamer angewendet wird.
Die Vorschläge sind auf den Webseiten der Kommission veröffentlicht.
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