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EuGH-Urteil: Muslimische Schülerinnen müssen am Schwimmunterricht teilnehmen

Die ARAG-Rechtsexperten weisen darauf hin, dass muslimische Schülerinnen zum gemischten Schwimmunterricht verpflichtet werden können. Mit einem aktuellen Urteil (Az.: 29086/12) stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) für Menschenrechte Bildung und soziale Integration vor die Religionsfreiheit. Geklagt hatte eine Schweizer Familie mit türkischen Wurzeln, die ihren beiden Töchtern die Teilnahme am Schwimmunterricht untersagte und daraufhin ein Bußgeld zahlen musste.

Dass ihre Töchter gemeinsam mit lediglich in Badehosen bekleideten Jungen ins Schwimmbecken springen sollten, war für die muslimischen Eltern aus religiösen Gründen undenkbar. Daher beantragten sie bei der Schulleitung die Befreiung ihrer Kinder vom Schwimmunterricht. Doch die Schulleitung lehnte den Antrag ab. Als die Mädchen dennoch nicht zum Unterricht erschienen, flatterte den türkischstämmigen Eltern ein Bußgeldbescheid ins Haus. Die Familie sah dies als Verstoß gegen die Religionsfreiheit und klagte sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Integration durch Schwimmunterricht geht vor Religion

Doch die Richter fällten ein Grundsatzurteil und verpflichteten muslimische Mädchen zur Teilnahme am Schwimmunterricht. Das Argument: Die Schulpflicht und die Integration der Kinder hätten Vorrang vor den religiös begründeten Wünschen der Eltern. Zudem habe die Schule eine besondere Rolle bei der sozialen Integration, insbesondere von Kindern ausländischer Herkunft.

Die nationalen Gerichte der EU werden das Urteil künftig in ihrer Rechtsprechung berücksichtigen müssen.