Mongolei: Visum für kurze Reisen entfällt
Seit dem 1. September 2013 brauchen Deutsche kein Visum mehr für einen kurzfristigen Urlaub oder eine Geschäftsreise von maximal 30 Tagen in die Mongolei. Das Auswärtige Amt rät allerdings, vorsichtshalber für die erste Zeit nach Aufhebung der Visumpflicht noch ein Visum zu beantragen.
Laut der CIBT VisumCentrale zeigen erste Erfahrungen nämlich, dass Deutsche ohne Visum von manchen Fluggesellschaften nicht befördert wurden. Deswegen sollten sich Reisende in jedem Fall von ihrer Fluggesellschaft vor Reiseantritt die visumfreie Einreise bestätigen lassen oder mit einem vorab besorgten Visum die Reise antreten.
Für längerfristige Aufenthalte in der Mongolei oder bei anderen Reisegründen ist weiterhin ein Visum erforderlich, das bei jeder mongolischen Botschaft beantragt werden kann.
Visum für Mongolei kann auch am Flughafen ausgestellt werden
Für Reisende aus Ländern ohne mongolische Botschaft oder bei vorheriger Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort können Visa auch am Flughafen ausgestellt werden. Dies ist aber vorab durch den Einlader/Geschäftspartner in der Mongolei mit der Ausländerbehörde (Immigration) abzuklären, die darüber eine schriftliche Bestätigung ausstellt, die der Reisende mitführen sollte, um von den Fluggesellschaften befördert zu werden. Dem Auswärtigen Amt liegen keine Informationen darüber vor, ob die Ausstellung am Flughafen jederzeit und unkompliziert erfolgt. Es rät deshalb zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt.
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