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Kolumbien: Visum bei Kurzaufenthalten nicht mehr erforderlich

Die EU und Kolumbien haben am 2.12.2015 ein Abkommen über die Befreiung von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte unterzeichnet. Reisende, die sich für höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in Kolumbien aufhalten, benötigen kein Visum mehr. Eine mehrmalige Ein- und Ausreise ist dabei möglich.

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Folgende Personengruppen benötigen kein Visum mehr:

  • Geschäftsleute, das heißt Personen, die zum Zweck geschäftlicher Beratungen reisen (ohne in Kolumbien beschäftigt zu sein),
  • Sportler oder Künstler, die punktuell an einer Veranstaltung teilnehmen oder ein Engagement wahrnehmen,
  • Journalisten, die von den Medien entsandt werden, und
  • innerbetriebliche Auszubildende.

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Die Befreiung der Visumspflicht gilt nicht für Personen, die in Kolumbien als Arbeitnehmer oder Dienstleistungserbringer einer Erwerbstätigkeit nachgehen, in diesen Fällen ist weiterhin ein Visum zu beantragen.

Mehr Infos: Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte

Quelle: Germany Trade & Invest