Kinderreisepässe: Fotos müssen aktuell sein
Erstmalig ausgestellte Kinderreisepässe schmückt in der Regel ein süßen Babyfoto – doch ein Fünfjähriges Kind sieht inzwischen nicht mehr wie auf dem Babyfoto aus. Das kann beim Grenzübertritt zu Problemen führen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Der Grund: Der Pass wird ungültig, wenn das Kind auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu identifizieren ist.
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder ab der Geburt ein eigenes Reisedokument, zum Beispiel einen Kinderreisepass mit Lichtbild. Kinderreisepässe, die bis Ende 2020 ausgestellt werden, sind in Deutschland sechs Jahre gültig – zumindest theoretisch. „Das Aussehen von Babys und Kleinkindern kann sich in sechs Jahren so stark verändern, dass sie auf dem Foto nicht mehr wiedererkannt werden können. In solchen Fällen ist das Ausweisdokument vorzeitig ungültig“, erklärt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Die Eltern müssen dann vor Reiseantritt den Kinderreisepass mit einem aktuellen Foto erneuern oder verlängern lassen.
Ausnahmeregelung für Kinderreisepässe in Deutschland ausgelaufen
„Inzwischen sind Kinderreisepässe nur noch höchstens ein Jahr gültig. Wird das Kind innerhalb dieser Zeit 12 Jahre alt, erlischt die Gültigkeit noch früher“, sagt R+V-Experte Nuß. Grund für diese Änderung: Die Kinderreisepässe haben – wie vorläufige Reisepässe für Erwachsene – keinen elektronischen Chip. „Die EU-Regelungen sehen vor, dass Ausweisdokumente ohne Chip höchstens 12 Monate gültig sein dürfen, weil sie mit weniger Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sind. In Deutschland gab es dafür bis 2020 jedoch eine Ausnahmeregelung“, erklärt Nuß.
Reguläre Reisepässe – auch für Kinder
Alternativ können Eltern für ihr Kind einen regulären elektronischen Reisepass beantragen. „Das ist vor allem für Reisen ins außereuropäische Ausland sicherer. Denn nicht überall werden die einfachen Kinderreisepässe akzeptiert“, sagt Sascha Nuß. Ab 2024 soll der Kinderreisepass nach einem aktuellen Gesetzesentwurf ganz abgeschafft werden. Kinder erhalten dann von Anfang an einen regulären Reisepass.
Gerade wenn Sie mit Kindern fliegen, ist es wichtig, sich vorab über die Regelungen zu benötigten Reisedokumenten für diese zu erkundigen. Das Europäische Verbraucherzentrum gibt auf ihrer Seite hilfreiche Informationen.
Das sollten Sie wissen, wenn Sie mit Kinden reisen:
Ihr Kind benötigt unterschiedliche Dokumente, je nachdem, ob es sich um ein Abreise-, Transit- oder Zielland handelt.
Für Flugreisen innerhalb Deutschlands und des Schengen-Raums ist ein gültiger Personalausweis erforderlich, aber auch ausreichend. Dies gilt auch für Kinder unter 16 Jahren, denn die Fluggesellschaften müssen die Identität der Passagiere überprüfen können. Der Personalausweis kann direkt nach der Geburt des Kindes beantragt werden und ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre gültig. Auch für Inlandsflüge zugelassen: Biometrischer Reisepass und Kinderreisepass. Übrigens: Zum Schengen-Raum gehören alle EU-Mitgliedstaaten außer Irland, Rumänien, Bulgarien und Zypern sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.
Für Reisen außerhalb der Europäischen Union ist in der Regel ein biometrischer Reisepass erforderlich. Dieser kann ab der Geburt beantragt werden und ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre gültig. Ein solcher Reisepass enthält einen Chip, auf dem die biometrischen Daten gespeichert sind.
Einzelne Staaten außerhalb der EU akzeptieren auch den so genannten Kinderreisepass ohne entsprechenden biometrischen Chip. Er ist ab Ausstellung nur ein Jahr gültig, kann aber bis zum 12. Lebensjahr immer wieder verlängert werden.
Ist der Reisepass seit maximal einem Jahr abgelaufen, können Sie oder Ihr Kind noch in Länder wie Italien, Österreich oder Frankreich einreisen. Nach Schweden ist dies allerdings nicht mehr möglich. Außerdem weigern sich viele Fluggesellschaften, Passagiere mit abgelaufenen Reisedokumenten zu befördern. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie oder Ihr Kind nur mit einem gültigen Dokument reisen. Informieren Sie sich, wie lange das Reisedokument zum Zeitpunkt des Fluges mindestens gültig sein muss.