Reisepass abgelaufen: Wie es trotzdem in den Urlaub geht
Kennen Sie diesen Schreckmoment beim Koffer packen oder beim Einchecken am Flughafen: Der Reisepass ist abgelaufen oder liegt friedlich zu Hause in der Schublade. Kein Grund zur Panik: Die Arag-Rechtsexperten verraten Ihnen, wo Sie auf die Schnelle Ersatz bekommen.
Bundespolizei stellt einen Reiseausweis aus
Soll die Reise in ein anderes Land der EU gehen, wenden Sie sich an das Flughafenbüro der Bundespolizei. Dort kann man Ihnen kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Als Nachweis Ihrer Identität wird die Bundespolizei entweder ein abgelaufenes Reisedokument – egal, ob Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Reisepass – oder einen Führerschein mit Foto verlangen. Außerdem wird eine Gebühr von acht Euro für die Ausstellung fällig. Der Reiseausweis gilt dann für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Neben den EU-Mitgliedsstaaten erkennen übrigens auch einige andere Länder wie zum Beispiel Norwegen, die Schweiz oder Monaco den Reiseausweis für die Einreise zu touristischen Zwecken an. Stellen Sie kurz vor der Reise fest, dass Ihr Personalausweis abgelaufen ist, können Sie den Reiseausweis auch schon von zu Hause aus online auf der Webseite der Bundespolizei bestellen und dann am Flughafen abholen.
Vorläufiger Reisepass vom Bürgeramt
Führt der geplante Urlaub jedoch in ein Land, das für die Einreise einen Reisepass verlangt, müssen Sie sich einen vorläufigen Reisepass besorgen. Diesen kann Ihnen die nächste kommunale Pass- und Ausweisbehörde – meist das Einwohnermelde- oder Bürgeramt – ausstellen und sofort aushändigen. Wie Sie dorthin kommen, erfahren Sie ebenfalls bei der Bundespolizei. Weil der vorläufige Reisepass voraussetzt, dass eine rechtzeitige Beantragung eines „normalen“ Reisepasses im sogenannten Express-Verfahren nicht mehr möglich war, wird die Passbehörde von Ihnen die Vorlage Ihres Flugtickets oder anderer Reiseunterlagen verlangen. Außerdem benötigen Sie ein aktuelles Foto, das Sie meist direkt bei der Behörde in einem Passbildautomaten machen können, und müssen sich mit dem abgelaufenen Reisepass oder Ihrem Personalausweis ausweisen. Die Verwaltungsgebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26 Euro.
Spezialfall USA-Reise
Mit einem vorläufigen Reisepass können Sie grundsätzlich weltweit reisen. Eine Ausnahme gilt laut ARAG-Rechtsexperten aber für Reisen in die USA. Denn anders als der „normale“ rote Reisepass enthält der vorläufige grüne Pass keinen elektronischen Chip, der Foto und Fingerabdrücke speichert. Genau der wird jedoch von den USA verlangt, wenn Sie von der Möglichkeit der visafreien Einreise – dem „Visa Waiver Program“ – Gebrauch machen wollen. Planen Sie einen USA-Urlaub, müssen Sie daher mindestens einen Express-Reisepass haben, der mit dem Speicherchip ausgerüstet ist. Die Ausstellung eines Express-Passes dauert im Idealfall drei bis vier Werktage und kostet 91 Euro.
Quelle: ARAG – Rund ums Recht
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Foto: © Klaus Eppele – Fotolia.com