Skip to main content
Ad
Little girl holding international passport and show thumb up.

Änderung bei Kindereinträgen im Reisepass der Eltern

Ab dem 26. Juni 2012 ist die Eintragung eines Kindes im Reisepass eines Elternteils kein gültiges Reisedokument mehr für den Nachwuchs, auch nicht für Reisen in EU-Länder. Das bedeutet, dass für das jeweilige Kind (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland generell ein eigenes Reisedokument vorhanden sein muss.

Gültige Dokumente sind je nach Reiseziel und Alter des Kindes Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass. Die Änderung bezieht sich nur auf die Eintragung der Kinder im Reisepass, der Reisepass bleibt für den Passinhaber nach wie vor ein gültiges Reisedokument!

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.

Prinzip: Eine Person – Ein Pass

Hintergrund: Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung).

Dahinter steht das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person – ein Pass“, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Foto: © Gennadiy Poznyakov – Fotolia.com