Keine Entschädigung bei medizinischem Notfall im Flieger
Kommt es aufgrund eines medizinischen Notfalls zu einer erheblichen Verspätung, haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichzahlung im Sinne der EG-Verordnung Nr. 261/2004. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor (Az.: 2 C 115/10).
Geklagt hatte eine Reisende, deren Abflug sich um über fünf Stunden verspätet hatte. Zu dieser Verspätung kam es aufgrund eines medizinischen Notfalls auf dem vorangegangenen Flug des Flugzeugs, das daraufhin zum Ausgangsflughafen zurückkehren musste. Nach Meinung der Klägerin hätte sich die Airline nicht genug darum gekümmert, dass der Weiterflug nach diesem Vorfall zügig stattfinden konnte, deshalb forderte sie eine Ausgleichszahlung von 400 Euro.
Das sahen die Richter jedoch anders. Ein medizinischer Notfall liege nicht im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Hier liege ein außergewöhnlicher Umstand vor, den die Airline nicht durch zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können. Deshalb müsste in diesem Fall auch keine Ausgleichszahlung erfolgen.
Quelle: VisumCentrale
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