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Haustiere aus dem Ausland mitbringen: Auf gesetzliche Bestimmungen achten

Im Saarland sowie deutschlandweit finden immer mehr Hunde und Katzen aus dem Ausland ein neues Zuhause. Das meist gut gemeinte Mitnehmen herrenloser Haustiere birgt aber erhebliche Risiken. Darauf weist der im Saarland für Tierschutz zuständige Minister Reinhold Jost hin.

Neben den legal eingeführten Tieren kommt eine unbekannte Anzahl von Tieren hinzu, die entweder unter Umgehung der vorgeschriebenen Meldepflicht bewusst illegal eingeführt oder im privaten Reiseverkehr aus Urlaubsländern mitgebracht werden. Darunter sind viele Hunde und Katzen, die keinen gültigen Impfschutz aufweisen können und anschließend in Quarantäne untergebracht werden müssen. Die Mindestdauer einer Tollwutquarantäne beträgt drei Monate. Dabei entstehen bei Unterbringung in einer zugelassenen Quarantäneeinrichtung Kosten in Höhe von günstigstenfalls 15 Euro pro Tier und Tag.

Verbraucherschutz informiert über Bestimmungen

Minister Jost weiß, dass viele aus Unwissenheit handeln und fordert deshalb verstärkte Aufklärung. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) informieren über die wichtigsten Voraussetzungen:

Jedes Tier muss von einem Heimtierausweis begleitet sein. In diesem müssen neben Name und Anschrift des Besitzers auch die individuelle Chip-Nummer und der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung eingetragen sein. Da die Tollwutimpfung frühestens mit 12 Wochen erfolgen darf und weitere 21 Tage vergehen müssen, bis die Impfung vor dem Gesetz als gültig anerkannt wird, dürfen Hunde und Katzen aus EU-Ländern und wenigen weiteren Drittländern frühestens im Alter von 15 Wochen einreisen. Für die allermeisten übrigen Länder muss darüber hinaus eine spezielle Blutuntersuchung durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass Tiere aus diesen Ländern mindestens sieben Monate alt sein müssen, um legal nach Deutschland einzureisen.

Auch bei Erwerb eines Tieres, das zuvor aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt wurde, gelten diese Vorgaben.

Keine jungen Haustiere ohne vollständigen Ausweis einführen

Vorsicht ist stets bei Privatverkäufen geboten, sofern die Tiere offenkundig aus dem Ausland stammen oder bereits im Welpenalter abgegeben werden sollen. Ohne vollständig ausgefüllten Heimtierausweis sollte grundsätzlich keine Übernahme erfolgen.

Ein Verstoß gegen diese Regelungen bedeutet für das aufgegriffene Tier die sofortige Unterbringung in Quarantäne. Schlimmstenfalls steht bei dringendem Tollwutverdacht die Tötung des Tieres im Raum. Den Besitzer erwarten neben einem möglichen Ordnungswidrigkeitsverfahren in jedem Fall die Kosten der amtlichen Quarantäneüberwachung.

Haustiere aus dem Ausland nur von Tierschutzorganisationen

Mittlerweile gibt es eine Reihe von Tierschutzorganisationen, die ausländische Hunde und Katzen vermitteln und im Besitz der erforderlichen Erlaubnis gemäß Tierschutzgesetz sind. Hier kann von einer grundlegenden Sachkunde im Zusammenhang mit der Einfuhr und Vermittlung der Tiere ausgegangen werden.

Im Zweifel sollten Tierliebhaber sich nicht scheuen, Informationen beim Landesamt für Verbraucherschutz einzuholen, Telefon: +49-681-9978-4550.