Reise nach Kroatien: Was sich geändert hat
Der EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 hat keine signifikanten Auswirkungen für Reisende: Diese können weiterhin mit ihrem mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass oder Personalausweis in das Land an der Adria einreisen.
Da der EU-Beitritt nicht automatisch den Beitritt zum Schengen-Gebiet bedeutet, finden an den Landesgrenzen sowie auch bei der Einreise mit dem Flugzeug weiterhin Ausweiskontrollen statt. Auch bei der Mitnahme von Haustieren ändert sich nichts.
Höhere Mengen an Spirituosen und Tabak aus Kroatien
Es können jedoch seit dem 1. Juli deutlich größere Mengen an Spirituosen und Tabak für den Eigenbedarf ein- und ausgeführt werden, es gelten dann folgende Richtmengen: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak sowie 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sogenannte Zwischenerzeugnisse (zum Beispiel Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.
EU-Bußgelder für Autofahrer jetzt auch in Kroatien
Für Autofahrer ändert sich unter anderem, dass künftig von den Behörden in Kroatien verhängte Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden. Besser geschützt sind ab dem Beitrittsdatum Flugreisende bei Verspätungen, für sie gilt dann die EU-Fluggastrechte-Verordnung.
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Quellen: www.cibt.de und www.tip.de
Foto: Katharina Wieland Müller / pixelio.de