Skip to main content
Ad
Kroatien. Istrien. Rovinj. Luftaufnahme von Rovinj in Istrien mit Blick auf die Altstadt.

Gut abgesichert nach Kroatien

Am 1. Juli 2013 ist Kroatien als 28. Mitglied der Europäischen Union beigetreten. Grenzkontrollen bleiben vorerst aufrecht, da die kroatische Mitgliedschaft im Schengen-Raum erst für einen späteren Zeitpunkt geplant ist. Ein Reisepass oder Personalausweis zur Einreise ist also weiterhin nötig. Diese Dokumente müssen übrigens mindestens bis zum Rückkehrdatum gültig sein. Auch der Abschluss einer Reiseversicherung beziehungsweise einer Auslandskrankenversicherung mit Krankenrücktransport bleibt für Kroatien-Reisende empfehlenswert.

Grundsätzlich haben nach dem 1. Juli EU-Bürger nun auch in Kroatien Anspruch auf kostenlose medizinische Grundversorgung im Land. Die Europäische Gesundheitskarte (auch e-card) ersetzt den Auslandskrankenschein, gilt aber nur bei Vertragsärzten und -kliniken. „Wer allerdings auf deutsche Medizinstandards Wert legt, ist mit einer Zusatzversicherung gut beraten“, sagt Dr. Finkenzeller, Leiter medizinischer Dienst bei Allianz Global Assistance.

Gesundheitskarte gilt nur staatlichen Krankenhäusern in Kroatien

Bei Ärzten und Krankenhäusern, die keinen Vertrag mit der Sozialversicherung des Aufenthaltsstaates haben, muss die Rechnung vorerst selbst bezahlt werden. Wer jedoch eine Reiseversicherung abschließt, bekommt die Heilkosten, sowohl ambulant als auch stationär, im Krankheitsfall ersetzt.

Die Allianz Global Assistance bietet umfassende Reiseschutzprodukte mit Schwerpunkt medizinischer Sicherheit an. Diese enthalten sowohl eine Reisekranken-Versicherung inklusive Krankenrücktransport als auch die Reise-Assistance. Die medizinische Assistance, die in allen ELVIA Krankenschutz-Produkten enthalten ist, bietet Hilfe bei persönlichen Notfällen wie Krankheit, Unfall oder Tod. Dazu zählen zum Beispiel Kostenübernahme-Erklärungen und die Organisation von Kranken-Rücktransport, Arzt-zu-Arzt-Gesprächen und Krankenbesuchen einer nahestehenden Person bei stationärem Aufenthalt des Versicherten.

Grundsätzlich müssen bei Autofahrten nach und in Kroatien der deutsche Führerschein und die Zulassung mitgenommen werden. Die grüne Versicherungskarte ist nicht verpflichtend, wird jedoch zum Nachweis des Versicherungsschutzes empfohlen. Neben Warnweste, Warndreieck und Autoapotheke ist ein zweites Warndreieck für Anhänger sowie ein Ersatzlampenset verpflichtend mitzuführen.

Mehr zum Thema:

Pfeil Kroatien EU-Beitritt von Kroatien: Änderungen für Reisende

Pfeil Kroatien Kroatien: Die Investitionschancen

 Foto: © EXTREMFOTOS – Fotolia.com