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Gesundheitsversorgung nach Brexit
© Song_about_summer - AdobeStock

Gesundheitsversorgung nach Brexit: Das ändert sich für Reisende

Mit dem Austritt Großbritanniens „Brexit“ sollten sich Reisende fortan umfangreicher auf ihren Aufenthalt auf der Insel vorbereiten. Ab dem 1. Februar 2020 kann es in vielen Fällen sein, dass die europäische Gesundheitskarte (EHIC), die gesetzlich Krankenversicherte auf der Rückseite ihrer Versicherungskarte finden, dort nicht mehr akzeptiert wird.

Bislang konnten sich deutsche Reisende in Großbritannien unter Vorlage ihrer Gesundheitskarte bei in Notfällen bei britischen Ärzten behandeln lassen und ihre Krankenkasse rechnete dann mit dem britischen Gesundheitssystem ab. Mit dem Brexit werden viele Ärzte die Karte aber vermutlich nicht mehr akzeptieren, meint die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK.

Bis Ende 2020 erstatten Krankenkassen Behandlungen über das NHS

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 31.01.2020 müssen Reisende bei einer Behandlung durch den britischen National Health Service (NHS) voraussichtlich vermehrt in Vorkasse gehen. Bis Ende des Übergangszeitraums am 31.12.2020 erstatten Krankenkassen Versicherten aber noch maximal die Kosten, die für die gleiche Behandlung in Deutschland angefallen wären, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile. Dies gilt jedoch ausschließlich für Ärzte des NHS, nicht für Privatpraxen.

Ab 2021, nach Ablauf des Übergangszeitraums, könnte auch eine Kostenerstattung für NHS-Behandlungen nicht mehr möglich sein. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK rät daher jedem, der nach Großbritannien reist, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen – auch bereits während des Übergangszeitraums. Denn: Wie es nach Ende des Übergangszeitraums ab 2021 aussieht, steht aktuell noch nicht fest. Die Regelungen im Gesundheitsbereich sind Bestandteil der Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien, die nun beginnen. Eine Auslandskrankenversicherung könnte ab 2021 dann die einzige Möglichkeit sein, um nicht selbst für die Behandlungskosten aufkommen zu müssen.

Das Gesundheitsministerium hat auf dieser Seite die wichtigsten Fragen zum Thema Gesundheitsversorgung nach Brexit zusammengestellt.

Langzeitaufenthalte in Großbritannien grundsätzlich privat absichern

Für Studierende, Praktikanten oder Arbeitnehmer, die länger als acht Wochen in England, Schottland, Wales oder Nordirland sein werden, reicht eine Reisekrankenversicherung jedoch nicht, da diese in der Regel keine längeren Aufenthalte abdeckt. Diese Personen benötigen eine Langzeit-Reisekrankenversicherung. Das gilt allerdings in den meisten Fällen grundsätzlich für langfristige Auslandsaufenthalte und war im Fall Großbritanniens auch schon vor dem Brexit so.

Ab 2021 ändert sich durch den EU-Austritt des Königreiches auch einiges in Sachen Arzneimittelversorgung. Darauf weist der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) hin. Während der Übergangsphase wird Großbritannien im EU-Binnenmarkt und der Zollunion bleiben. Wollen Arzneimittelmittel-Hersteller nach dem Brexit weiterhin ihre Produkte in den verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten und in Großbritannien vertreiben, müssen sie künftig zwei eigenständige und angemessen ausgestattete Niederlassungen betreiben, eine in Großbritannien und eine in der EU 27. Dies bedeutet einen erheblichen personellen und finanziellen Mehraufwand für die Unternehmen.

Arzneimittelbranche will Abkommen mit Großbritannien gegen Lieferengpässe

Das Ziel der Arzneimittelindustrie ist es, dass ein umfassendes gegenseitiges Anerkennungsabkommen (Mutual Recognition Agreement – MRA) abgeschlossen wird, in dem beispielsweise die Anerkennung von Zertifikaten für die Herstellung und Freigabe von Arzneimitteln sowie weitergehende Regelungen zum Import und Export von Fertigarzneimitteln, deren Zwischenprodukten sowie von Wirk- und Hilfsstoffen geregelt wird.

Sollte kein Abkommen zustande kommen und Großbritannien am Jahresende 2020 ungeregelt aus dem Binnenmarkt und der Zollunion ausscheiden, könnten die komplexen Lieferketten in der Arzneimittelherstellung gestört werden, so dass Liefer- oder gar Versorgungsengpässe vor allem in Großbritannien nicht auszuschließen sind.

Weniger Geschäftsreisen ins Vereinigte Königreich?

Der Dienstleister AirPlus hat internationale Unternehmen zu den Auswirkungen des Brexit befragt und prognostiziert, dass es ab sofort deutlich weniger Geschäftsreisen nach Großbritannien geben wird. 57 Prozent der befragten Unternehmenslenker rechnen damit. Am vorsichtigsten sind italienische Unternehmen (knapp 75 Prozent). 58 Prozent sind es in Frankreich, knapp die Hälfte in den USA und 42 Prozent in Deutschland.

Dabei dürfte neben der wirtschaftlichen Lage insgesamt auch die hohe Bedeutung des Vereinigten Königreichs für Geschäftsreisen selbst eine Rolle spielen: Für deutsche Geschäftsreisende sei Großbritannien das wichtigste Zielland bei den internationalen Geschäftsreisen. Von Januar bis November 2019 ging fast jede zehnte Reise aus Deutschland dorthin. Jeweils Rang Vier sind es in Frankreich und Italien – und selbst für US-amerikanische Geschäftsreisende ist das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 7,2 Prozent das vierthäufigste Auslandsreiseziel.

Aber auch die Beschäftigung von britischen Staatsbürgern in der EU könnte künftig schwieriger werden – selbst wenn diese nur eine Dienstreise unternehmen. Aktuell gilt: Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die während des Übergangszeitraums im EU-Gastland ankommen, werden dieselben Rechte und Pflichten genießen wie diejenigen, die vor dem 30. März 2019 im Aufnahmestaat angekommen sind. Diese Rechte unterliegen auch denselben Restriktionen und Einschränkungen. Die betreffenden Personen werden jedoch nicht mehr unter das Austrittsabkommen fallen, wenn sie sich länger als fünf Jahre außerhalb ihres Aufnahmestaates aufhalten.