Brexit-Leitfaden für Transportunternehmen
Sollte es zu einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kommen, müssen Transportunternehmen und Berufskraftfahrer die korrekten Dokumente bei der Einreise in die EU, der Ausreise aus der EU sowie der Durchreise durch die EU vorlegen.
Das britische Verkehrsministerium hat nun einen (deutschsprachigen) Leitfaden zur Verfügung gestellt, in dem die erforderlichen Dokumente für Transportunternehmen und Fahrer erläutert werden, falls das Vereinigte Königreich die EU ohne Abkommen verlässt.
Das Handbuch richtet sich an Transportunternehmer und Berufskraftfahrer, die Fahrten zwischen dem Vereinigten Königreich und dem europäischen Festland unternehmen. Für Transportunternehmer und Berufskraftfahrer, die Fahrten zwischen dem Vereinigten Königreich und der Republik Irland unternehmen, werden gesonderte Information zur Verfügung gestellt.
Transportunternehmen dürfen bis Ende des Jahres EU-Lizenzen verwenden
Die EU gestattet es Transportunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, während einer Übergangsperiode ihre aktuell gültigen Lizenzen für Fahrten in die beziehungsweise aus der EU zu verwenden. Diese Regelung ist gegenwärtig bis 31. Dezember gültig, wird aber wahrscheinlich bis 31. Juli 2020 verlängert.
Transportunternehmen, die über eine Gemeinschaftslizenz verfügen, werden diese auch nach einem ungeordneten Ausstieg des Vereinigten Königreichs während der Übergangsperiode weiterhin verwenden können. Transportunternehmen, die sich nach einem ungeordneten Ausstieg des Vereinigten Königreichs um eine Gemeinschaftslizenz bewerben beziehungsweise ihre aktuelle Lizenz verlängern möchten, erhalten eine „UK Licence for the Community“, die dieselben Rechte beinhaltet. Eine Kopie der Gemeinschaftslizenz (oder der neuen „UK Licence for the Community“) muss an Bord aller Fahrzeuge mitgeführt werden, die in der EU unterwegs sind.
Der Brexit-Leitfaden für Transportunternehmen kann hier heruntergeladen werden.