„No Deal“ bei Brexit würde Großbritannien Milliarden kosten
Sollten die britischen EU-Austrittsverhandlungen zu keinem Ergebnis („No Deal“) führen und es somit zu einem harten Ausstieg kommen, würde das die britische Wirtschaft erheblich treffen. Ein um fast fünf Prozent vermindertes BIP würde innerhalb von zehn Jahren 140 Milliarden Dollar (105 Milliarden Pfund, 119 Milliarden Euro) kosten, so eine aktuelle Prognose des Think Tanks RAND Corporation. Das günstigste Szenario, bei dem auch Großbritannien mit einem klaren Plus aussteigen würde, wäre demnach ein – eher unrealistisches – trilaterales Freihandelsabkommen mit der EU und den USA.
Egal, zu welchem Ergebnis die Brexit-Verhandlungen letztlich kommen: Großbritannien wird der RAND-Prognose wirtschaftlich immer den Kürzeren ziehen. Denn wenngleich auch die EU im Falle des Worst-Case-Szenarios „No Deal“ ein reduziertes BIP befürchten müsste, käme sie nur auf ein Minus von 0,7 Prozent. Auch in anderen Fällen würden die Briten die Konsequenzen des Brexit härter zu spüren bekommen als die EU. Kommt es zu einem Freihandelsabkommen ähnlich wie mit Norwegen, würde das britische BIP immer noch um ein Prozent, jenes in der EU aber nur um 0,2 Prozent, sinken.
Unwahrscheinliches Szenario trilaterales Handelsabkommen
Für Großbritannien ideal wäre der RAND Corporation zufolge, sollte es zu einem trilateralen Freihandelsabkommen auch mit den USA kommen – also TTIP. In diesem Fall könnte man mit einem BIP-Plus von 1,7 Prozent rechnen. Doch hätten die EU und die USA mit plus 2,7 Prozent beziehungsweise plus 3,2 Prozent noch mehr davon. Der Think Tank betont allerdings, dass diese Variante angesichts des aktuellen politischen Klimas als äußerst unwahrscheinlich zu sehen ist. Donald Trump ist als Freihandels- und TTIP-Gegner bekannt, hat das transpazifische Abkommen TPP aufgekündigt und lässt das nordamerikanische Abkommen NAFTA derzeit neu verhandeln.
Quelle: www.pressetext.com
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Seminarhinweise zum Thema Brexit und USA:
31. März 2018: Mitarbeiterentsendung in die USA: Aktuelles zum Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
18. April 2018: Entsendungen nach Großbritannien im Zeichen des „Brexit“: Arbeits-, Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
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