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Gesetz für Auslandsschulen geplant

Der Deutsche Bundestag diskutiert zurzeit einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Deutschen Auslandsschulen zukunftssicher gefördert werden sollen. Das berichtet die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).

Mit dem Gesetzentwurf (17/13058) soll die Förderung der Deutschen Auslandsschulen verlässlicher und nachhaltiger gestaltet werden. Schulen, deren Betrieb das nötige Maß an Stabilität, Kontinuität und Qualität erreicht haben, erhalten somit künftig ihre Förderung nicht mehr in Form einer Zuwendung des Bundes, sondern auf Basis eines gesetzlichen Anspruchs.

Auslandsschulen als Visitenkarte der deutschen Kultur im Ausland

Die deutschen Auslandsschulen gelten als Visitenkarten der deutschen Kultur im Ausland und sind wichtige Begegnungsstätten für interkulturelle Begegnung und ein demokratisches Miteinander.

Dazu sagt Bundestagsabgeordnete und Staatsministerin im Auswärtigen Amt Cornelia Pieper: „Investitionen in die Köpfe der jungen Generation sind für mich die beste Investition in Friedenspolitik. Mein Ziel ist es, möglichst vielen Schulen den gesetzlichen Rechtsanspruch zukommen zu lassen. Durch das Gesetz geben wir den Schulen, die sich größtenteils selbst finanzieren, mehr Autonomie.

Auch 870 Sprachdiplomschulen sollen unter Gesetz fallen

Die Abgeordneten sprachen sich fraktionsübergreifend in der Debatte dafür aus, das Gesetz auf alle über 140 Deutschen Auslandsschulen und auch auf die 870 Sprachdiplomschulen auszudehnen.

Die mehr als 140 von der (ZfA) des Bundesverwaltungsamtes geförderten Deutschen Auslandsschulen vermitteln im Ausland ein nachhaltig positives Bild von Deutschland. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der deutschen Sprache und Kultur im Ausland und zur Gewinnung hoch qualifizierter Studierender und Fachkräfte für Deutschland und die jeweiligen Sitzländer.

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Foto: © tanchic – Fotolia.com