Gerichtsurteil zu Überfall am Hotelstrand
Werden Reisende in ärmeren Ländern überfallen und ausgeraubt, kann normalerweise der Reiseveranstalter dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Reisende müssen nach Ansicht der Richter in diesen Staaten mit einer höheren Überfallgefahr rechnen. Das geht aus einem Urteil des Frankfurter Landgerichts hervor (Az.: 2-24 O 321/11), über das Expat-News-Partner die VisumCentrale berichtet.
Geklagt hatte ein Ehepaar, das bei seinem Urlaub in der Dominikanischen Republik am hoteleigenen Strand überfallen wurde, wobei der Mann lebensgefährliche Verletzungen davontrug. Die Richter lehnten seine Forderungen nach Schadensersatz und Schmerzensgeld ab. Sie sahen in dem Überfall lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht, wenn auch in sehr extremer Weise. Da für den Hotelstrand kein überdurchschnittlich hohes Risiko für einen Überfall bestanden habe und in der Vergangenheit auch keine Überfälle verzeichnet wurden, habe der Reiseveranstalter auch nicht die Pflicht gehabt, den Strand auf besondere Weise bewachen zu lassen oder die Urlauber extra zu informieren. Vielmehr habe der Reisende selbst die Pflicht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen über die Verhältnisse am Reiseziel zu informieren. Und für die Dominikanische Republik sei eine gegenüber anderen Ländern höhere Gewaltbereitschaft allgemein bekannt.
Quelle: VisumCentrale
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