Flugverspätung: Ungechecktes Gepäck gibt Ausgleichszahlung
Ist ungechecktes Gepäck an Bord der Grund für eine massive Verspätung, erhalten Passagiere eine Ausgleichszahlung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor (Az.: 532 C 7883/12).
Im vorliegenden Fall verspätete sich ein Flug von Hannover auf die griechische Insel Kos um vier Stunden. Grund dafür war die von der Bundespolizei erzwungene Zwischenlandung des vorangegangenen Fluges, weil sich ein ungecheckter Koffer an Bord befunden hatte.
Daraufhin forderte der Kläger eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Zu Recht, wie die Richter urteilten. Denn es liege kein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn ein ungecheckter Koffer an Bord gelange. Vielmehr habe die Airline dafür zu sorgen, dass kein Gepäckstück ungecheckt an Bord gelange. Zudem habe die Fluggesellschaft keine Zeitreserve eingeplant, um eventuell auftretende unvorhergesehene Ereignisse auffangen zu können.
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Quellen: www.cibt.de und www.tip.de
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