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Flughafen-Blockade der "letzen Generation"
Flughafen Düsseldorf © Andreas Wiese, Flughafen Düsseldorf

Flughafen-Blockade der „letzten Generation“: Diese Ansprüche haben Flugreisende

Die Proteste der Klimaaktivist*innen der „Letzten Generation“ an den Flughäfen Hamburg und Düsseldorf haben für außergewöhnliche Umstände gesorgt. Obwohl die Fluggesellschaften nicht selbst für die Flugausfälle verantwortlich sind, haben Reisende, deren Flüge von den Airlines storniert wurden, durchaus Rechte.

Gemäß der Fluggastrechteverordnung haben sie Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder alternative Beförderung zu ihrem Ziel. Diese Rechte gelten weiterhin trotz der Protestaktionen.

„Es ist sehr wahrscheinlich, dass es sich bei den Protesten der Klimaaktivist*innen der ‚Letzten Generation‘ an den Flughäfen Hamburg und Düsseldorf um außergewöhnliche Umstände handelt, da die Fluggesellschaften nicht für die daraus resultierenden Flugausfälle verantwortlich sind“, sagt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.

EU-Fluggastrechte sind weiter gültig

Selbst wenn ein Flug von der Fluggesellschaft gestrichen wird, sind die europaweit geltenden Fluggastrechte weiterhin gültig. Bei annullierten Flügen haben Flugreisende die Wahl, ob sie eine Rückerstattung des Ticketpreises wünschen oder ihr Ziel noch erreichen möchten. Diese Entscheidung müssen die Passagiere gegenüber den Fluggesellschaften deutlich machen. Wenn sie sich für eine Ticketrückerstattung entscheiden, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Preis des Flugs innerhalb von sieben Tagen zurückzuerstatten. Entscheiden sich die Flugreisenden für eine Ersatzbeförderung, muss die Airline sie so schnell wie möglich zu ihrem Reiseziel bringen.

© LIGHTFIELD STUDIOS – AdobeSTock

Am 13. Juli konnten Flugreisende an den Airports in Hamburg und Düsseldorf nicht in den Urlaub fliegen.

Dabei können Fluggesellschaften nicht nur ihre eigenen Flüge, sondern auch Flüge anderer Airlines mit direkten oder indirekten Verbindungen umbuchen. Die Airline kann auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi in Betracht ziehen, um die Passagiere schneller an ihr Ziel zu bringen.

Bis zu 600 Euro Entschädigung möglich

Zusätzlich besteht bei kurzfristigen Annullierungen ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke. Wenn der eigene Flug mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am geplanten Ziel ankommt, können Passagier:innen von der Airline ebenfalls eine Entschädigung von bis zu 600 Euro verlangen. Die Airline kann sich jedoch von dieser Entschädigungspflicht befreien, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden.

„Die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass es nicht möglich war, die einzelnen Flugreisenden auf eine schnellere Verbindung umzubuchen.“

Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen geprüft haben, um eine alternative Beförderung für betroffene Fluggäste so früh wie möglich sicherzustellen.

Claudia Brosche, Flugastrechtsexpertin bei Flightright, betont: „Die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass es nicht möglich war, die einzelnen Flugreisenden auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen die Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung sowohl auf ihre eigenen Flüge als auch auf Flüge anderer Airlines mit direkten oder indirekten Verbindungen geprüft haben.“

Abgesehen von dem Anspruch auf Rückerstattung des Tickets oder Ersatzbeförderung vonseiten der Fluggesellschaft besteht voraussichtlich kein Anspruch gegenüber dem Flughafen. Denn der Flughafen würde nur in äußerst seltenen Fällen haften, wenn er die Sicherheitsvorschriften grob vernachlässigt.

Flughafen Düsseldorf will Blockade der „letzten Generation“ in puncto Sicherheit analysieren

„Unsere Prozesse und Alarmsysteme haben gut funktioniert, die Sicherheit des Flugbetriebs war zu jeder Zeit gewährleistet. Darüber hinaus ist es uns mit den beteiligten Behörden gelungen, die Auswirkungen für unsere Passagiere gering zu halten. Es sind Sommerferien und alleine heute erwartet der Flughafen Düsseldorf mehr als 65.000 Reisende und Urlauber, auf deren Rücken diese Aktion ausgetragen wurde“, sagte Lars Redeligx, Vorsitzender der Geschäftsführung des Düsseldorfer Flughafens.

Lars Redeligx (Foto: Mike Henning)

Der Airport schützt auf Basis seines regelmäßig aktualisierten Sicherheitskonzeptes durch die Kombination von personellen, physischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen das Flughafengelände auf bestmöglich Weise. Die heutigen Vorfälle werden gemeinsam mit den Behörden analysiert und gewonnene Erkenntnisse in das Sicherheitskonzept integriert.