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Expats in Kriegsregionen
© Skórzewiak - AdobeStock

Expats in Kriegsregionen: Das sollten Unternehmen beachten

Der Ukraine-Russland–Krieg zeigt mehr denn je: Geopolitische Risiken und sich schnell verändernde Sicherheitsumgebungen haben sich in den vergangenen Jahren als die größten Gefahren für Expatriates erwiesen. Die Coronapandemie hatte diese zunächst in den Hintergrund treten lassen. Doch mit dem Ukraine-Russland-Krieg sind sie wieder präsenter denn je.

Firmen und Institutionen mit Personal in sicherheitsvolatilen Regionen sollten sich mit den Gefahren aktiv auseinandersetzen und ihr Sicherheitskonzept überprüfen. Dazu gehört auch, die Expat-Auslandskrankenversicherung zu überprüfen. Darauf weist die BDAE Gruppe hin. Das Unternehmen ist seit mehr als 25 Jahren auf Mitarbeitereinsätze im Ausland und internationale Krankenversicherungen spezialisiert.

Gesteigerte Fürsorgepflicht für Expats in Kriegsregionen und Krisengebieten

Bereits seit Anfang des Jahres häuften sich bei der Unternehmensberatung der BDAE Gruppe Anfragen, inwieweit es ratsam sei, gegenwärtig Mitarbeitende in der Ukraine und/oder Russland einzusetzen. „Bereits seit 2014 gilt die Ukraine als Krisengebiet und deshalb haben Unternehmen, die Personaleinsätze in diesem Land planten, eine gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern, die sie vor Ort einsetzen“, weiß Omer Dotou, Leiter der BDAE-Unternehmensberatung.

Aus dem Gesetz:

Laut §618 BGB sind Arbeitgeber dazu verpflichtet „Dienstleistungen, die unter ihrer Anordnung oder ihrer Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leib und Leben geschützt ist…“ Damit einher geht auch eine Informationspflicht. Das bedeutet: Bei Einsätzen in kritischen Regionen muss der Arbeitgeber seine entsandten Arbeitnehmenden im Vorfeld bestmöglich aufklären und auf Gefahren hinweisen. Diese Informationspflicht gilt sowohl im Vorfeld der Entsendung als auch fortlaufend und regelmäßig während des Auslandsaufenthalts.

Notfallkonzept essenziell bei Personaleinsätzen in volatilen Regionen

Im Fall der Ukraine bekam diese Verpflichtung besondere Bedeutung, als die Gefahr in Zusammenhang mit der Russland-Krise zunahm. Die Informationen müssen dabei vollständig sein, so dass Mitarbeitende nicht selbst recherchieren müssen, sie müssen bereits vor der Abreise zur Verfügung gestellt werden, angemessen und aktuell sein und die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes wiedergeben. „Spätestens am 11./12. Februar – als sowohl die Bundesregierung als auch die US-amerikanische Regierung ihre Bürgerinnen und Bürger dazu aufrief, die Ukraine zu verlassen – hätten auch Unternehmen ihre Expats aus dem Land holen müssen“, so Dotou weiter.

Unternehmen mit Personaleinsätzen in Krisenregionen sollten außerdem grundsätzlich ein Notfallkonzept im Vorfeld erarbeitet haben, das skizziert, wie und unter welchen Umständen Expats schnell zurückgeholt werden können. Um dieses Konzept und die entsprechenden Notfallpläne im Ernstfall auch umsetzen zu können, sollten Spezialisten einbezogen werden, die hierbei behilflich sein können, insbesondere sofern ein Arbeitgeber das Krisenmanagement nicht allein abbilden kann.

Auf passives und aktives Kriegsrisiko im Versicherungsschutz achten

Besonderes Augenmerk sollten entsendende Firmen auch auf die Expat-Absicherung legen. Tatsächlich schließen einige Anbieter von Auslandskrankenversicherungen das sogenannte passive Kriegsrisiko aus. Das bedeutet, dass Versicherer bei Erkrankungen oder Verletzungen, die aufgrund von Kriegsereignissen entstanden sind, nicht mehr leisten. „Seit vielen Jahren weisen wir darauf hin, dass passives Kriegsrisiko bei Auslandskrankenversicherungen für Expats stets im Versicherungsschutz enthalten sein sollte“, sagt BDAE-Produktentwicklerin Larissa Stuhlmacher.

Larissa Stuhlmacher (Produktentwicklerin bei der BDAE Gruppe)

Üblich sei es hingegen, dass aktive Kriegsrisiko vom Versicherungsschutz auszuschließen. Hierbei gilt grundsätzlich, dass bei einem aktiven Kriegsrisiko keine Leistungspflicht besteht, bei passivem Kriegsrisiko jedoch schon. Wer also beispielsweise in der Ukraine oder In Russland aktiv zur Waffe greift oder sich offiziellen Anordnungen zum Schutz der eigenen Sicherheit widersetzt, begibt sich in ein aktives Kriegsrisiko. Wer jedoch ohne eigene Kampfhandlungen zu Schaden kommt, genießt weiterhin Versicherungsschutz. „Ob Expats trotz der Gefährdungslage vor Ort ausreisen oder nicht, hat dabei grundsätzlich keinen Einfluss auf die Leistungspflicht im Versicherungsfall – mit Ausnahme des aktiven Kriegsrisikos“, so Stuhlmacher weiter.

Medizinische Assistance im Kriegsfall nur eingeschränkt möglich

Ein wichtiger Bestandteil vieler Auslandskrankenversicherungen sind dabei auch die medizinischen Assistance-Leistungen, die unter anderem sicherstellen, dass Personen bei Krankheit oder nach einem Unfall nach Hause oder in ein Krankenhaus transportiert werden, um eine angemessene medizinische Versorgung zu erhalten. Kommt es zu massiven zivilen Unruhen, bürgerkriegsähnlichen Zuständen oder einem Krieg, können Krankentransporte nur unter erschwerten Bedingungen realisiert werden. Dies hatte bereits die Coronapandemie gezeigt, als Assistance-Dienstleister wegen der geschlossenen Grenzen nur mit Hilfe von Botschaften und Regierungsmitgliedern Flüge organisieren konnten. Im Fall eines in der Ukraine erkrankten Expats kann jedoch faktisch aufgrund des Flugverbots und Kriegszustandes eine solche Leistung nicht erbracht werden. Ähnliches gilt aktuell für ausländisches Personal in Russland.

So eng sind die deutsch-russischen Handelsbeziehungen

Laut Daten des Statistischen Bundesamts zeigt, hat sich der Handel zwischen beiden Ländern gegenüber dem Beginn des Jahrtausends intensiviert, hierbei spielen die Energiepreise eine große Rolle. Insgesamt liegt der Anteil Russlands am deutschen Außenhandel bei 2,3 Prozent. Wie diese Statista-Grafik zeigt, ist der Anteil der Exporte Russlands nach Deutschland höher: er liegt bei 6,6 Prozent an den gesamten russischen Exporten des Jahres 2019. Außerhalb der Europäischen Union war Russland für Deutschland zuletzt der viertwichtigste Importpartner sowie der fünftwichtigste Abnehmer deutscher Waren. Zum Vergleich: Den größten Teil ihres Handels außerhalb der EU treibt die Bundesrepublik mit der Volksrepublik China (9,5  Prozent) gefolgt von den USA (7,5 Prozent).

Expats in Kriegsregionen
Grafik: Statista

Deutschland exportiert hauptsächlich Maschinen, Kraftwagen und Kraftwagenteile und chemische Erzeugnisse nach Russland. Deutschland importierte 2021 vor allem Erdöl und Erdgas im Wert von 19,4 Milliarden Euro – das entspricht einem Anteil von 59 Prozent an allen Einfuhren aus Russland. Außerdem lieferte Russland Metalle, Mineralöl- und Kokereierzeugnisse und Kohle nach Deutschland.

Die Verbindungen zwischen deutschen und russischen Unternehmen sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf einem ähnlichen Niveau wie der Außenhandel: 1,9 Prozent des Umsatzes aller auslandskontrollierten Unternehmen in Deutschland erwirtschafteten Unternehmen mit Hauptsitz in Russland. Zum Vergleich: Auf Unternehmen mit Hauptsitz in den USA entfielen 17,9 Prozent des Umsatzes. 164 russisch geführte Unternehmen gab es 2019 in Deutschland. Sie beschäftigten gut 8 100 Menschen und erwirtschafteten dabei einen Umsatz in Höhe von 31,6 Milliarden Euro.

Der Ukraine-Russland-Krieg zeigt vor allem eines: Unternehmen, die Mitarbeitende im Ausland einsetzen – egal wo – sollten geopolitische Risiken grundsätzlich und bei jedem Auslandseinsatz mit einkalkulieren und sich bei ersten Warnzeichen sowohl mit dem Versicherungsschutz ihrer Expats als auch mit ihren Notfallplänen auseinandersetzen.

Zu den Versicherungen und Leistungen für entsendende Unternehmen: https://www.bdae.com/geschaeftskunden

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