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© Zerophoto - AdobeStock

Einsatz im Krisengebiet: Sicherheitsmanagement für Mitarbeiter notwendig

Wenn Mitarbeiter in Krisengebieten im Ausland eingesetzt werden, ist ein erhöhtes Sicherheitsmanagement nötig. Welche Folgen es haben kann, wenn darauf nicht geachtet wird, zeigt dieser Beitrag. 

Führungskräfte vernachlässigten Fürsorgepflicht

Im Zusammenhang mit der Entführung von vier italienischen Mitarbeitern in Libyen hat ein italienisches Gericht im Januar 2019 mehrere Top-Manager verurteilt.

Es ist nicht das erste Mal, dass italienische Richter Führungskräfte wegen Vernachlässigung der Fürsorgepflicht verurteilen. Vor einigen Jahren wurden mehrere Top-Manager, darunter ein Deutscher, wegen eines tödlichen Werkbrandes zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Im Juli 2015 wurden vier italienische Mitarbeiter der Baufirma Bonatti in Libyen entführt. Die Mitarbeiter waren in der Nähe eines Industriekomplexes der italienischen Firma Eni in Westlibyen auf dem Landweg unterwegs, als es zu dem Vorfall kam.

Bei einem verheerenden Schusswechsel zwischen den Entführern und lokalen Milizen im März 2016 wurden zwei der Geiseln getötet. Später gelang den beiden verbleibenden italienischen Geiseln die Flucht. Hinter der Entführung mit dem Ziel der Lösegeldzahlung soll die Terrororganisation ISIS stecken. Einer der Mittäter soll der lokale Fahrer der vier Mitarbeiter gewesen sein.

Fehlen eines Sicherheitsmanagements führte zur Entführung 

Die Entführung hätte vermieden werden können, wenn das in Parma ansässige Unternehmen eine Reihe von notwendigen Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter ergriffen hätte. Das Fehlen einer Risikoanalyse und eines tragfähigen Sicherheitsmanagements sind nach Ansicht des Gerichtes in Rom schuld daran, dass es zu der Entführung kam.

Im Februar 2015, mehrere Monate vor der Entführung, wurde aufgrund der kritischen Sicherheitslage in Libyen die italienische Botschaft geschlossen. Das Außenministerium forderte Unternehmen auf, das Land zu verlassen oder zumindest die Sicherheits-vorkehrungen deutlich zu erhöhen.

Statt wie in anderen Fällen üblich eine Fähre von Tunesien zur Werft in Mellitah zu nutzen, entschied der Landesmanager von Bonatti, dass die Mitarbeiter von Tunesien aus auf dem Landweg mit einem „vertrauensvollen“ Fahrer transportiert werden sollten. Eine Eskorte gab es auch nicht. Anscheinend wurden immer wieder Mitarbeiter auf diesem Weg transportiert – auch gegen deren Willen. Das italienische Außenministerium hatte zur Risikominimierung die Anreise mit der Fähre empfohlen.

Im Rahmen der Ermittlungen ließ die Staatsanwaltschaft die gesamte schriftliche Korrespondenz mit dem Werk im libyschen Mellitah vor und während der Entführung beschlagnahmen. Daraus ergaben sich Hinweise, dass es keinen Sicherheitsmanager im Unternehmen gab, der für die Planung und Koordinierung solcher Risikofahrten zuständig war. Niemand hatte eine Risikoanalyse für die Fahrt und den Einsatz der Mitarbeiter in Libyen erstellt.

Zwei italienische Vorstandsmitglieder wurden zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Zudem muss das Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro wegen Verstoßes gegen die gesetzliche Fürsorgepflicht gemäß des italienischen bürgerlichen Gesetzbuches (Unternehmenshaftung – die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer vor rechtswidrigen Handlungen Dritter zu schützen) bezahlen.

In wie weit die überlebenden beiden ex Geiseln sowie die Hinterbliebenen der getöteten Mitarbeiter zivilrechtliche Entschädigungszahlungen erhalten werden, ist noch unklar. Aber die Ermittlungsergebnisse aus diesem Prozess und das Urteil dürften sicherlich die Chancen nicht mindern.

Fehlerhafte Risikoanalysen bei Gerichtsurteilen

Bei den meisten Gerichtsurteilen, in denen Unternehmen und dem Top-Management ein Verstoß gegen die gesetzliche Fürsorgepflicht zur Last gelegt wird, ist die Risikoanalyse fehlerhaft oder sie fehlt gänzlich. So auch bei den Gerichtsurteilen von Gerichten in Norwegen, Frankreich, Großbritannien und den USA zu Sicherheitsvorfällen im Ausland.

Eine fundierte Risikoanalyse vor dem Einsatz von Mitarbeitern hilft nicht nur rechtliche Haftungsrisiken zu reduzieren. Sie unterstützt dabei auch, das notwenige Maß an Sicherheitsvorkehrungen festzustellen.

Einsatz von Sicherheitsmanagern erforderlich

Der „vertrauenswürdige“ lokale Fahrer, den einer „privat kannte“, hat sich in diesem Fall als wenig vertrauenswürdig herausgestellt. Beim betroffenen Unternehmen Bonatti sollen laut Medienberichten über 90 Prozent der Mitarbeiter im Ausland tätig sein. Dort moniert das Gericht das Fehlen eines Sicherheitsmanagers. Eine Fachfunktion Sicherheitsmanagement hilft, die Kompetenz zu bündeln und einen Ansprechpartner zu haben, der mit seiner Expertise unterstützt. Bereits schon das Fehlen einer Richtlinie für die Reisesicherheit ist ein Indikator dafür, dass ein Travel Risk Management nicht Teil der Unternehmensprozesse ist.

Basierend auf der Risikoanalyse entwickelt der Sicherheitsmanager ein Sicherheitskonzept. Es besteht auch die Möglichkeit, für Risikoanalysen, Sicherheitskonzepte und Schutzmaßnahmen externe Dienstleister zu beauftragen.

Auch dieser Vorfall zeigt, dass Gerichtsprozesse wegen eines Verstoßes gegen die gesetzliche Fürsorgepflicht zu ungewolltem Medieninteresse führen. Dies wirkt sich nicht nur auf die Moral der Belegschaft negativ aus. Auch potentieller Bewerber dürften sich fragen, ob das Unternehmen die notwendige Sorge und Professionalität für die Arbeitnehmer aufweist. Gleiches gilt auch für Kunden und potentielle Auftraggeber.

Einführung von Krisenplänen notwendig

Viele Maßnahmen, die zur Risikominimierung von Entführungen getroffen werden, vermindern auch andere Risiken, wie Raubüberfälle oder einem gezielten Anschlag. Da das Risiko einer Entführung niemals vollständig beseitigt werden kann, sollten sich Unternehmen auch auf die Reaktion auf ein solches Ereignis vorbereiten. Firmen, die im Vorfeld ihren Krisenstab entsprechend beübt haben und über entsprechende Krisenpläne verfügen, werden professioneller agieren und Fehler vermeiden.

Problematisch ist, dass bei Hinweisen auf eine terroristische Täterschaft, Versicherer kein Lösegeld rückerstatten dürfen. Zudem sind Firmen in der Regel bei Lösegeldzahlungen an Terroristen erheblichen Rechtsrisiken ausgesetzt. Dies zeigen beispielsweise Prozesse gegen westliche Firmen wegen der Zahlung von Schutzgeldern an Terrororganisationen in Kolumbien und Syrien.

Der über die Versicherungspolice bereitgestellte Krisenberater hilft Unternehmen aber auch bei Themenfeldern wie der Betreuung der Familienangehörigen, der internen und externen Krisenkommunikation sowie der Koordination der Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren, die in einem solchen Fall aktiv sind.

Der Autor:

Pascal Michel ist Geschäftsführer der auf Sicherheits- und Krisenmanagement spezialisierten SmartRiskSolutions GmbH. Regelmäßig ist er vor Ort in unterschiedlichen Krisengebieten, wie dem Irak, Libyen oder DR Kongo. Zudem ist er Teil eines internationalen Krisenreaktionsteams und berät seit Jahren Firmen beim Krisenmanagement in Entführungsfällen.

Auf der Webseite finden Interessierte im Bereich Ressourcen weitere Berichte und Analysen.